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MEDIEN/1054: Neuer pro familia Film - "Beratung vor dem Schwangerschaftsabbruch" (pro familia)


pro familia Magazin 02/2022

Neuer pro familia Film
"Beratung vor dem Schwangerschaftsabbruch"

von Sigrid Weiser,
Referentin für Projektentwicklung und Forschung, pro familia Bundesverband


Warum vor einem Schwangerschaftsabbruch eine Beratung aufgesucht werden muss, wer sie anbietet, was die Klient*innen erwartet und welche Rechte sie haben, das sind die Themen des neuen Erklärfilms des Bundesverbands. Im Mittelpunkt stehen das Recht auf ergebnisoffene Beratung, das Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper und das Recht, den Beratungsschein zu erhalten.


Bekanntlich gibt es viel zur prominenten Pflichtberatung nach §219 StGB zu sagen. Die Herausforderung war deshalb, in weniger als drei Minuten, denn länger sollte ein solcher Film nicht sein, die richtige Auswahl zu treffen, die den Sachverhalt, dem Medium entsprechend, verständlich und rechtebasiert vermittelt. Auf den Begriff "Schwangerschaftskonfliktberatung" wurde weitestgehend verzichtet, weil er eine fachlich nicht zulässige Voreinstellung kommuniziert, nach der die Klient*in grundsätzlich einen innerpsychischen Konflikt habe, wenn sie einen Schwangerschaftsabbruch möchte. Ob dies wirklich der Fall ist, das kann allenfalls nur ein individuelles Beratungsgespräch nahelegen aber nicht vorab postuliert werden.

Beratungserfahrungen sowie die Studie Frauenleben 3 legen nahe, dass manche Frauen befürchten, sie sollten in der Beratung "überredet" werden, dies erfährt im Film eine Klarstellung: "Sie (die Klient*in) darf nicht in eine bestimmte Richtung gedrängt werden, denn im Gesetz steht, dass die Beratung ergebnisoffen zu führen ist. Die Frau entscheidet also selbst darüber was mit ihrem Körper geschieht. Sie hat das Recht, über alles zu sprechen und alles fragen zu können. Egal, ob sie in der Beratung über Gefühle der Erleichterung, über Sorgen oder ihre Gründe für den Schwangerschaftsabbruch sprechen oder nicht sprechen will: In jedem Fall hat sie das Recht den Beratungsschein zu bekommen."

Der Film kann auf allen Kanälen, in Informationsveranstaltungen, Fortbildungen, in der Pressearbeit und auch in der sexuellen Bildung zum Einsatz kommen. Rund 70.000 Beratungen nach §219 StGB macht pro familia jährlich. Beratungsstellen können bei der Terminvergabe auf den Film hinweisen, so dass Klient*innen ihn zur Vorbereitung nutzen können. Auch Ärzt*innen vor Ort sollten von dem Film wissen und ihre Patient*innen darüber informieren. Für die Stärkung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und die Rechte auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper.


Links zum Film:
https://www.youtube.com/watch?v=zRxiDaNIoWU
https://www.profamilia.de/themen/ungewollt-schwanger

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Quelle:
pro familia Magazin 02/2022, 50. Jahrgang, Seite 24
Herausgeber und Redaktion:
pro familia Deutsche Gesellschaft für Familienplanung,
Sexualpädagogik und Sexualberatung e.V., Bundesverband
Mainzer Landstraße 250-254, 60326 Frankfurt am Main
Telefon: 069/269 57 79-0, Fax: 069/269 57 79-30
E-Mail: info@profamilia.de
Internet: www.profamilia.de
 
Erscheinungsweise: Vierteljährlich
Einzelheft: 5,10 Euro zuzüglich Versandkosten und einschl. MwSt.
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veröffentlicht in der Online-Ausgabe des Schattenblick am 2. August 2022

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