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PFLEGE/503: Grundsatz 'ambulant vor stationär' kann für den Patienten nachteilig sein (Thieme)


Thieme Verlag / FZMedNews - Dienstag, 19. Juli 2011

Pflege - Grundsatz 'ambulant vor stationär' kann für den Patienten nachteilig sein


fzm - Die gesetzlichen Regelungen verlangen, dass Pflegebedürftige nach Möglichkeit zunächst ambulant betreut werden. So soll eine frühzeitige Heimunterbringung vermieden werden. Für Menschen mit einem hohen Betreuungsbedarf könnte der Grundsatz "ambulant vor stationär" jedoch von erheblichem Nachteil sein. Eine Studie in der Fachzeitschrift "DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift" (Georg Thieme Verlag, Stuttgart. 2011) zeigt eine deutlich erhöhte Sterblichkeit in den Pflegestufen II und III, wenn der Medizinische Dienst der Krankenkassen zunächst eine ambulante Betreuung veranlasst.

Die Hannover Morbiditäts- und Mortalitäts-Pflegestudie untersucht für die Deutsche BKK, mit 1,1 Mio. Mitgliedern die größte gesetzliche Betriebskrankenkasse in Deutschland, die Pflegequalität. In ihrer jüngsten Analyse hat die Gruppe um Professor Dr. med. Wolfgang Seger vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Niedersachsen in Hannover die Sterblichkeit von ambulant und stationär betreuten Personen verglichen. Dabei fiel dem Mediziner auf, dass die Sterblichkeit im ersten Jahr der Pflege im ambulanten Bereich teilweise deutlich höher ist als in stationären Einrichtungen. Betroffen sind die Pflegestufen II und III in den Altersgruppen 40 bis 69 Jahren bei Männern und 40 bis 59 Jahren bei Frauen. Wie relevant der Unterschied ist, zeigt folgendes Beispiel: Von 100 Männern, die im Alter von 40 bis 49 Jahren pflegebedürftig werden, sterben im ersten Jahr der Pflege 75, wenn sie zunächst ambulant betreut werden. Wenn sie gleich in eine stationäre Einrichtung kommen, sind es nur 24 Todesfälle. Bei Frauen ist der Unterschied mit 76 zu 15 noch größer.

Professor Seger verfügt nicht über Daten zu den Todesursachen und kann deshalb keine Aussagen über mögliche Pflegefehler machen. Aus den Pflegeberichten des Medizinischen Dienstes geht allerdings hervor, dass Menschen in den Pflegestufen II und III einen erhöhten Hilfsbedarf beim "Aufstehen/Zu-Bett-Gehen" haben, während die abgerechneten Hilfestellungen beim "Duschen/Baden" oder "Gehen", "Stehen" und "Treppensteigen" abnehmen. Für den Experten ist dies ein klarer Hinweis darauf, dass viele Schwerstpflegebedürftige nur teilweise mobil oder sogar bettlägerig sind. Bei vielen alten Menschen komme noch eine Demenz hinzu. Professor Seger befürchtet, dass diese Konstellation die Belastbarkeit der ambulanten Pflege überfordert, die die Betreuten ja nur zeitweise aufsuchen. Sein Ratschlag: Die Richtschnur "ambulant vor stationär" darf in der Pflegeversorgung nicht reflexartig auf alle Pflegebedürftigen übertragen werden. Jeder Einzelfall müsse genau betrachtet werden. In einem nächsten Schritt will der Experte den genaueren Ursachen der hohen Sterberate im ersten Jahr der ambulanten Pflege in den höheren Pflegestufen weiter nachgehen.

Die ambulante Pflege hat aber auch positive Seiten: Dazu gehört eine erfreuliche Anzahl von Menschen, die "reaktiviert" werden können. Bei ihnen besteht nach gewisser Zeit keine Pflegebedürftigkeit mehr, entweder weil sie sich spontan erholt haben oder weil die Pflege es ihnen ermöglicht, wieder für sich selbst zu sorgen. Der Anteil der reaktivierten Personen lag bei den ambulant versorgten Pflegebedürftigen bei 3,6 Prozent. Von den stationär versorgten Pflegebedürftigen schafften nur 1,3 Prozent den Sprung zurück in die Selbständigkeit. Auch in diesem Punkt sieht Professor Seger weiteren Forschungsbedarf: Die Aufmerksamkeit für ein vorhandenes Reaktivierungspotenzial dürfe nicht nur zu Pflegebeginn bestehen. Es müsse in den folgenden Jahren erhalten bleiben und zwar sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich, fordert der Experte.


W. Seger et al.:
Vergleich der Sterblichkeit ambulanter und stationärer Pflegepatienten im Langzeitverlauf.
DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift 2011; 136 (28/29): S. 1465-1471


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Quelle:
FZMedNews - Dienstag, 19. Juli 2011
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Juli 2011