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STUDIE/411: Stellvertretende medizinische Entscheidungen - Entscheidung durch Vertrauensperson bevorzugt (idw)


Universität Basel - 12.03.2013

Stellvertretende medizinische Entscheidungen - Vertrauensperson oder geteilte Entscheidung bevorzugt



Wir wünschen uns alle, wichtige Entscheidungen jederzeit selbstbestimmt und im Vollbesitz der geistigen Kräfte treffen zu können. Doch was, wenn jemand nicht mehr dazu in der Lage ist? Eine Studie der Universität Basel kommt zum Schluss, dass Angehörige und Betroffene eine Entscheidung bevorzugen, die durch einen vorab bestimmten Vertreter oder durch "geteilte" Entscheidungsverfahren getroffen wird. Die Genauigkeit, mit welcher der Wille eines Patienten eingeschätzt wird, ist bei beiden Verfahren gleich.

Alzheimer- und andere Erkrankungen können dazu führen, dass Betroffene nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu fällen, die zum Beispiel ihre medizinische Versorgung betreffen. Die Forschung hat bisher vor allem diskutiert, wie Dritte dem Willen eines Patienten am besten entsprechen können.

Hingegen wurde bislang nicht untersucht, wie zufrieden Personen mit dem Entscheidungsprozess selbst sind. Zufriedenheit beim Fällen von stellvertretenden Entscheidungen ist jedoch ein wesentlicher Faktor, um sich dieser Verantwortung stellen und familiären Konflikten vorbeugen zu können.

Präferenz für das Verfahren im Fokus

Die Autoren der Basler Studie haben mit über 900 Personen hypothetische Szenarien durchgespielt, wobei den Probanden jeweils nach dem Zufallsprinzip die Rolle eines Patienten oder die des Stellvertreters zugewiesen wurde.

Für den ersten Teil der Studie befragten die Forscher 64 Schweizer Mehrgenerationen-Familien mit insgesamt 253 Teilnehmern. Mit ihnen spielten sie 24 Szenarien durch, wobei die Wissenschaftler die Genauigkeit massen, mit der die "Stellvertreter" den Willen der "Patienten" einschätzen konnten.

Dabei zeigte sich, dass sich die Szenarien punkto Genauigkeit nicht wesentlich unterscheiden - unabhängig davon, ob die Entscheidung von einem vom Patienten benannten Vertreter getroffen wurde, ob sie auf einem gemeinsamen Beschluss von Familienmitgliedern beruhte oder ob es sich um den Entscheid eines gesetzlichen Stellvertreters handelte.

Damit rückte die Präferenz für das Verfahren in den Fokus der Forscher: Im zweiten Teil der Studie beurteilten 668 Probanden, welche Entscheidungsmethoden sie bevorzugen würden, wenn sie stellvertretend für einen Angehörigen über eine medizinische Behandlung zu befinden hätten oder wenn für sie als Patienten eine stellvertretende Entscheidung gefällt werden müsste.

Im Voraus bestimmen

Die Forscher kommen zum Schluss, dass sowohl die hypothetischen Patienten als auch ihre Stellvertreter eine Entscheidung bevorzugen, die durch einen Vertreter getroffen wird, den ein Patient im Voraus bestimmt hat. "Unsere Studienergebnisse zeigen hier eine stichproben- und rollenübergreifende Präferenz bezüglich der Entscheidungsmethode, die für beide Parteien gilt", erläutert Studienleiter Dr. Renato Frey.

Auf den Plätzen zwei und drei folgen "geteilte" Entscheidungsmethoden. Dabei treffen Familien aufgrund einer Diskussion eine gemeinsame Entscheidung, oder die einzelnen Familienmitglieder geben gleichberechtigte Voten ab, wobei die Mehrheit entscheidet.

Deutlich weniger zufriedenstellend werden Verfahren beurteilt, bei denen Entscheidungen durch einen Arzt oder einen gesetzlich bestellten Stellvertreter getroffen werden oder die sich daran orientiert, wie sich andere in dieser Situation verhalten haben.

"Eine wichtige Botschaft unserer Studie ist, dass die Zufriedenheit mit dem Prozedere nicht zulasten der Betroffenen geht", so der Studienleiter Frey. "Denn wir konnten nachweisen, dass die bevorzugten Methoden den tatsächlichen Willen des Patienten genauso gut vorhersagen wie die anderen Methoden."

Stellvertreter nur selten benannt

Die Mehrheit der Befragten möchte einen Stellvertreter für Entscheidungen selbst festlegen, doch die wenigsten Studienteilnehmer hatten dies in der Realität bereits getan. Dieser Umstand sei mit Blick auf die Gesetzgebung ebenso relevant wie die Tatsache, dass demokratische Familienbeschlüsse, die es ermöglichen, die Last der Entscheidung zu teilen, künftig ein grösseres Gewicht bekommen sollten, so Frey.


Originalbeitrag
Renato Frey, Ralph Hertwig, Stefan M. Herzog (2013)
Surrogate decision making. Do we have to trade off accuracy and procedural satisfaction?
Medical Decision Making
doi: 10.1177/0272989X12471729

Weitere Auskünfte
Dr. Renato Frey
Universität Basel, Fakultät für Psychologie
zurzeit am Max-Planck-Institut für Bildungsforschung
E-Mail: frey@mpib-berlin.mpg.de

Weitere Informationen finden Sie unter
http://dx.doi.org/10.1177/0272989X12471729
Abstract

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung stehen unter:
http://idw-online.de/de/institution74

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft - idw - Pressemitteilung
Universität Basel, MA Reto Caluori, 12.03.2013
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. März 2013