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SUCHT/698: Computerspielsucht als Krankheit anerkannt (SH Ärzteblatt)


Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt 7-8/2018

Computerspielsucht als Krankheit anerkannt


Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat Computerspielsucht offiziell als Krankheitsbild anerkannt. Damit kann sie als Hauptdiagnose gestellt werden und Betroffene können damit früher in die Behandlung gelangen.

Im ICD-11 finden sich bei der Computerspielsucht drei Diagnosekriterien: der Kontrollverlust hinsichtlich Dauer und Häufigkeit des Spielens, die Aufgabe anderer Interessen oder Aktivitäten sowie die Tatsache, dass der Betroffene sein Verhalten trotz negativer Konsequenzen fortführt oder sogar steigert. Diese Verhaltensauffälligkeiten müssen über einen längeren Zeitraum auftreten und stehen im Kontext mit sozialem Rückzug.

Von der Schön Klinik Bad Bramstedt, die solche Patienten behandelt, wurde die Entscheidung der WHO begrüßt. Der leitende Psychologe Dr. Tim Aalderink hofft, dass das Krankheitsbild nun von seinem Stigma befreit wird. "Bislang konnten Therapeuten den pathologischen Computergebrauch nur als Begleiterkrankung diagnostizieren. Der Betroffene musste also zusätzlich noch an mindestens einer anderen psychischen Störung erkrankt sein, ehe eine Therapie ohne Schwierigkeiten anerkannt wurde", sagte Aalderink. Er hat vor sieben Jahren den in Deutschland damals ersten akut-stationären Behandlungsschwerpunkt für Patienten mit Computerspielsucht in Bad Bramstedt etabliert.

Nach seinen Angaben ändert sich für die Spezialklinik durch die WHO-Entscheidung nichts. Patienten mit Computerspielsucht, die in die Klinik kommen, weisen oft komplexe Krankheitsbilder mit einem langen Verlauf und Begleiterkrankungen auf. (PM/RED)


Gesamtausgabe des Schleswig-Holsteinischen Ärzteblatts 7-8/2018 im Internet unter:
http://www.aeksh.de/shae/2018/201807/h18074a.htm

Zur jeweils aktuellen Ausgabe des Schleswig-Holsteinischen Ärzteblatts:
www.aerzteblatt-sh.de

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Quelle:
Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt
70. Jahrgang, Juni-August 2018, Seite 4
Herausgegeben von der Ärztekammer Schleswig-Holstein
mit den Mitteilungen der Kassenärztlichen Vereinigung
Schleswig-Holstein
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Das Schleswig-Holsteinische Ärzteblatt erscheint 12-mal im Jahr.


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. August 2018

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