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PFLEGE/416: Verbraucherbroschüre zur Transparenz in der Pflege online verfügbar (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 286 vom 9. Dezember 2009

Verbraucherbroschüre zur Transparenz in der Pflege online verfügbar

Klöckner fordert Rheinland Pfalz auf, die Veröffentlichung der Pflegeberichte nicht unnötig zu verzögern


Seit dem 1. Dezember 2009 werden die ersten Berichte über die Qualität von Pflegeheimen im Internet veröffentlicht. "Mit der Verbraucherbroschüre "Noten für Pflegeheime" der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, die vom Bundesverbraucherschutzministerium gefördert wurde, können sich Verbraucherinnen und Verbraucher rasch in den Qualitätsberichten zurechtfinden", sagte die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Julia Klöckner.


Wer einen Angehörigen betreuen ließe und selbst nicht Experte sei, müsse sich auf die vertrauensvolle und qualitativ hochwertige Dienstleistung von Pflegeeinrichtungen verlassen können. "Daher ist es besonders wichtig, transparente Einblicke zu bekommen und sich entsprechend informiert für eine passende Einrichtung entscheiden zu können", so Julia Klöckner. Mit der Veröffentlichung der Qualitätsberichte hätten Verbraucherinnen und Verbraucher erstmals die Möglichkeit, die Qualität verschiedener Pflegeeinrichtungen miteinander zu vergleichen. "Für alle ist dies ein wichtiger Schritt zu mehr Transparenz auf dem Pflegemarkt", betonte Julia Klöckner.

Die Verbraucherbroschüre "Noten für Pflegeheime" kann von der Homepage des Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) und den Verbraucherzentralen als PDF herunter geladen werden. Die gedruckte Version ist in Kürze bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e. V. erhältlich.

Gleichzeitig forderte Klöckner das Bundesland Rheinland-Pfalz auf, die Veröffentlichung der Ergebnisse nicht unnötig zu verzögern. Es sei den Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht erklärlich, dass mit großem Aufwand erst geprüft, aber dann nicht veröffentlich werde, so Klöckner.

Selbstverständlich müssten eventuelle Mängel bei den Prüfkriterien abgestellt werden. Dieser Prozess sei bereits eingeleitet worden. Eine begleitende wissenschaftliche Überprüfung fände bereits statt. "Jedenfalls haben die Verbraucher ein Anrecht auf transparente Informationen, damit sie guten Gewissens ihre Angehörigen betreuen lassen können", so Julia Klöckner.

Die Grundlage für die Veröffentlichung der Ergebnisse der Qualitätsprüfungen der Medizinischen Dienste der Krankenkassen (MDK) wurde mit in Kraft treten des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes am 1. Juli 2008 erstmals geschaffen. Danach müssen die Berichte in einer verständlichen, einheitlichen und vergleichbaren Form der Öffentlichkeit kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Bis Ende 2010 sollen alle stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen in Deutschland nach und nach von den MDK geprüft und die Ergebnisse schrittweise durch die Landesverbände der Pflegekassen veröffentlicht werden.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 286 vom 09.12.2009
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Dezember 2009