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VERSICHERUNG/291: Arzthaftpflicht wird deutlich teurer (SH Ärzteblatt)


Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt 2/2010

Arzthaftpflicht wird deutlich teurer


Wegen stark gestiegener Schadensaufwendungen wird die Arzthaftpflichtversicherung für viele Ärzte teurer. Darauf verwies die Deutsche Ärzteversicherung in einer Mitteilung. Die Analyse der Statistiken des nach eigenen Angaben größten deutschen Arzt-Haftpflichtversicherers zeigt, dass sich in den letzten Jahren die Anzahl der Haftpflicht-Schäden zwar nicht wesentlich erhöht hat, aber die Schäden deutlich teurer geworden sind. Die durchschnittliche Schadenshöhe ist von rund 9.400 Euro im Jahr 1998 auf 16.200 Euro im Jahr 2007 gestiegen. "Dieser Trend ist über alle Fachrichtungen zu beobachten", teilte die Versicherung mit.

Vor allem Großschäden von mehr als 200.000 Euro bereiten den Versicherern Sorgen. Diese Großschäden machen zwar nur etwa ein Prozent aller Schäden aus, sie verursachen aber rund die Hälfte des finanziellen Aufwands. In der Allgemeinmedizin sind zum Beispiel nur 0,9 Prozent aller Schäden für 55 Prozent des Gesamtschadenaufwandes verantwortlich, in der Inneren Medizin 0,6 Prozent der Schäden für 41 Prozent der Zahlungen. Diese Zahlungen werden durch die Prämieneinnahmen nicht mehr abgedeckt. Um gegenzusteuern, hat die Versicherung einen neuen Arzthaftpflichttarif entwickelt. Bei der Neuordnung der bestehenden Verträge entscheidet das Risikoprofil des einzelnen Arztes über die Prämienhöhe. Die Anhebungen können sich zwischen zehn und 100 Prozent bewegen.

Um das individuelle Risiko der Ärzte möglichst genau zu erfassen, orientiert sich das Unternehmen künftig nicht nur an einzelnen Arztgruppen, sondern auch an den spezifischen Tätigkeiten und Schwerpunkten. Ziel ist nach Unternehmensangaben eine gerechtere Belastung des einzelnen Arztes, weil "Mediziner, die in risikobehafteten Tätigkeitsfeldern arbeiten, in der Regel auch eine höhere Vergütung erhalten", hieß es in der Mitteilung.

Zu den Ursachen: Die Versicherung führt den medizinischen Fortschritt an, weil dieser zum Teil auch Schwerstgeschädigten eine normale Lebenserwartung beschert. Für die Haftung bedeute dies, dass Heilbehandlungs-, Pflege- und Rentenkosten manchmal über Jahrzehnte bezahlt werden müssten. Daneben wirke sich aus, dass die Gerichte den Patienten deutlich höhere Schmerzensgelder zusprechen als früher. Noch stärker sei der Anstieg bei Schadenersatzansprüchen. Des Weiteren habe sich die Rechtsprechung zugunsten der Sozialversicherungsträger verändert. "Sie haben die Möglichkeit, auch für weit zurückliegende Schadensfälle Regress zu nehmen, ohne Verjährungsfristen beachten zu müssen. Und: "Die Urteile erfolgen auf der Basis der Kosten des Entscheidungsjahres und nicht des Jahres, in dem der Schaden eingetreten ist", hieß es in der Mitteilung.

Die Konditionen des Rahmenvertrages zur Berufshaftpflichtversicherung "MedProtect", den die Ärztekammer mit der Deutschen Ärzteversicherung vereinbart hat, bleiben aber unverändert. Damit verpflichtet sich die Versicherung, alle Kammerangehörigen gegen berufliche Haftungsrisiken zu versichern (Kontrahierungszwang). Daneben verzichtet der Versicherer auf das außerordentliche Kündigungsrecht im Schadensfall. Weiterhin hat der Arzt im Schadensfall die Möglichkeit, bei einem Verfahren vor der Gutachter- und/oder Schlichtungsstelle der Ärztekammer sein Verschulden anzuerkennen, ohne den Versicherungsschutz zu gefährden.   (Red.)


Gesamtausgabe des Schleswig-Holsteinischen Ärzteblatts 2/2010 im Internet unter:
http://www.aeksh.de/shae/2010/201002/h10024a.htm

Zur jeweils aktuellen Ausgabe des Schleswig-Holsteinischen Ärzteblatts:
www.aerzteblatt-sh.de


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Quelle:
Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt Februar 2010
63. Jahrgang, Seite 6
Herausgegeben von der Ärztekammer Schleswig-Holstein
mit den Mitteilungen der
Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein
Redaktion: Dr. Franz Bartmann (V.i.S.d.P.)
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Das Schleswig-Holsteinische Ärzteblatt erscheint 12-mal im Jahr.


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. März 2010