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MELDUNG/297: Erste Schutzmaßnahmen für Musikclubs auf Bundesebene in Sicht? (LiveMusikKommission)


LiveMusikKommission e.V. - Pressemitteilung vom 18. November 2019

Erste Schutzmaßnahmen für Musikclubs auf Bundesebene in Sicht?


Erstmals behandelt der Deutsche Bundestag die Einstufung und Anerkennung von Musikclubs als Kultureinrichtungen und weitere Fragen für einen Kulturraumschutz.

Allein in den letzten 24 Monaten mussten etliche Musikspielstätten ihre Veranstaltungsbetriebe schließen. Eine auszugsweise Liste von Clubs, deren Gewerbemietverträge aufgrund von Anwohnerbeschwerden und Wohnungsbau unfreiwillig endeten, führt quer durch das Bundesgebiet in große Metropolen, als auch in Kleinstädte: Scandale (Cottbus), Rosis (Berlin), Damenundherren (Düsseldorf), Essener Studio (Essen), Spritzehaus (Frankfurt), White Rabbit (Freiburg), Kleiner Donner (Hamburg), Schwimmbad-Club (Heidelberg), So&So (Leipzig), MMA (München), Bogaloo (Pfarrkirchen), Tonstudio (Stuttgart), New Basement (Wiesbaden) und Butan (Wuppertal) fungieren als Beispiele zur Darstellung der Bedrohungslagen von Musikclubs. Doch es keimt ein Stück Hoffnung für eine Zukunft von Deutschlands Clublandschaft auf:

Die Bundestagsfraktion DIE LINKE forderte die Bundesregierung in einem Antrag (Drucksache 19/14156) im Oktober diesen Jahres auf, ein Konzept zu entwerfen, das verschiedene Maßnahmen für einen Schutz von Musikspielstätten beinhaltet. Im Kern zielt dieses Vorhaben darauf ab, Musikclubs - im Unterschied zu Diskothekenbetrieben - künftig als kulturelle Einrichtungen einzustufen und rechtlich Konzertsälen, Opern, Theatern und Programmkinos gleichzustellen. Damit wären Clubs, welche kulturelle und künstlerische Zwecke verfolgen, gemäß der Auslegung der Baunutzungsverordnung (BauNVO) künftig als Anlagen für kulturelle und soziale Zwecke und nicht mehr als Vergnügungsstätten zu behandeln. Zudem fordert DIE LINKE einen Bundeslärmschutzfonds und die Einführung des "Agent of change-Prinzips", das bei Bauvorhaben in der Nähe bestehender Musikclubs die heranrückenden Investorinnen und Investoren verpflichtet, selbst für etwaig nötige Schallschutzmaßnahmen zu sorgen. Darüber hinaus wird ein mietrechtlicher Schutz für Gewerbe und kulturelle Einrichtungen angestrebt, der Regelungen zur Begrenzung von Mieterhöhungen für Gewerberäume und Verbesserungen des Kündigungsschutzes vorsieht.

Auch die Bundestagsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen bewegt dieses Anliegen und reichte im November einen einstimmig beschlossenen Antrag (Drucksache 19/15121) unter dem Titel "Last Night a DJ Saved My Life - Clubkultur erhalten - Clubs als Kulturorte anerkennen" in das Parlament ein. Dem Antrag ging ein Fachgespräch mit Vertreter*innen aus der Club- und Veranstalterszene sowie der Deutschen Gesellschaft für Akustik e.V. voraus, das den Auftakt für die politische Diskussion auf Bundesebene bildete.

Der Begründungstext verweist auf die Rolle der Clubkultur, die "für viele Menschen wesentlicher Bestandteil ihres kulturellen Lebens und wesentlicher Bestandteil der kulturellen Vielfalt in Deutschland" ist. Der Antrag beinhaltet neben den Kernpunkten zudem einen zusätzlichen Aspekt, der auf die Verbindlichkeit von Clubkatastern abzielt und beabsichtigt, mit der anstehenden Novelle des Baugesetzbuches in § 9 BauGB künftig die Kennzeichnung von Kulturräumen in Bebauungsplänen zu ermöglichen.

Axel Ballreich (1. Vorsitzender LiveKomm)
"Wir hoffen sehr, dass rückblickend diese beiden Anträge den Anfang für eine überparteiliche Initiative auf Bundesebene bilden, die sich zum Wohl der bestehenden und künftigen Musikbühnen in Deutschland einsetzt. Wir benötigen mehr denn je diese Räume, die als musikalische Auftrittsorte von Künstler*innen und zugleich als soziale Begegnungsstätten fungieren."

Thore Debor (Sprecher der LiveKomm Arbeitsgruppe Kulturraumschutz)
"Das Ende einer Einstufung als Vergnügungsstätten gemäß BauNVO bedeutet eine symbolhafte Aufwertung und Anerkennung der Leistungen von Musikspielstätten. Derzeit gelten diese Orte mit Bordellen, Sex-Kinos, Spielhallen und Wettbüros als Schmuddelkinder des Baurechts und stehen für deren schadhaften Auswirkungen für die Stadtentwicklung. Wir erhoffen uns davon letztlich planungsrechtliche Auswirkungen bei neuen Bauleitplanungen, die die Ansiedlung neuer Musikspielstätten künftig vereinfacht."

Der Verband der Musikspielstätten in Deutschland mahnt in einem Positionspapier neue Regelungen auf Bundesebene für diese und weitere Fragen an, bei denen unter anderem für Zulässigkeiten von Musikspielstätten in Wohngebieten eine abgestufte Größenordnung erforderlich wäre.

Mit einer Anhörung als Fachgespräch im Bauausschuss des Deutschen Bundestag ist im Frühjahr 2020 zu rechnen. Zuvor wird das Thema auf der Stadt nach Acht Konferenz in Berlin zwischen Clubszene und Politik erörtert. Unter dem Titel "Clubs als Anlagen kultureller Zwecke: Wie ändern wir die Baunutzungsverordnung?" debattieren am Donnerstag, den 28. November 2019 ab 18 Uhr im Holzmarkt am Ostbahnhof unter anderem Christian Goiny (CDU, MdA), Erhard Grundl (Bündnis 90/Die Grünen GRÜNE, MdB), Caren Lay (LINKE, MdB), Bernd Daldrup (SPD, MdB, angefragt) und Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Hopp (ZENK, Hamburg) mit Moderator Thore Debor (Clubkombinat Hamburg, LiveKomm AG Kulturraumschutz).

Weitere Informationen

Antrag DIE LINKE:
dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/141/1914156.pdf

Antrag Bündnis 90/Die Grünen:
dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/151/1915121.pdf

Diskussionsveranstaltung am 28.11.19 auf der "Stadt nach Acht":
2019.stadt-nach-8.de/schedule/baunutzungsverordnung

LiveKomm AG Kulturraumschutz: www.livemusikkommission.de/arbeitskreise/kulturraumschutz/

Der Bundesverband LiveKomm (Verband der Musikspielstätten in Deutschland e.V.) setzt sich als Interessenvertretung für die Belange der Livemusikclubs und kleinen bis mittelgroßen Festivals ein.

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Quelle:
LiveMusikKommission e.V.
Kastanienallee 9, 20359 Hamburg
Internet: www.livekomm.org


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. November 2019

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