MELDUNGEN
Nachbarschaftsstreit wegen herabfallender Blätter
Ein Nachbar kann nicht die Beseitigung großer Bäume verlangen, weil ihn herabfallende Zapfen oder herüberwehende Blüten und Blätter stören. Ist der gesetzlich vorgeschriebene Abstand zum Nachbargrundstück eingehalten, kann in der Regel auch kein Geld für den Reinigungsaufwand verlangt werden. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag in einem seit Jahren schwelenden Nachbarschaftsstreit im baden-württembergischen Sindelfingen.
20. September 2019
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