MELDUNGEN
Bundesrat sieht Korrekturbedarf bei geplanter Grundrente
Der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Grundrente muß nach Ansicht der Länder nachgebessert werden. Der Bundesrat sieht unter anderem Nachteile für Neurentner, weil Einkünfte der vorvergangenen Jahre berücksichtigt werden sollen. Außerdem soll ein Erstattungssystem des Bundes zugunsten der Rentenkassen geprüft werden, um zu verhindern, daß künftige Rentenerhöhungen geringer ausfallen. Ferner soll sich der Bund an den Kosten für die Einführung des automatisierten Datenaustauschs beteiligen, der für die Einkommensprüfung benötigt wird.
27. März 2020
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