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JUSTIZ/8180: Kriminalität und Rechtsprechung - 14.06.2019 (SB)


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Webmail ist kein elektronischer Kommunikationsdienst nach EU-Recht

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag Anbieter von Webmail-Diensten nicht als elektronische Kommunikationsdienstleister nach dem EU-Recht eingestuft. Die Klärung des Gerichts in Luxemburg hatte nach einem 2012 gestarteten Rechtsstreit zwischen der Bundesnetzagentur und dem Gmail-Anbieter Google in zweiter Instanz das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen beantragt. Die Bundesnetzagentur hatte den US-Konzern aufgefordert, Gmail bei ihr anzumelden und für die deutschen Ermittlungsbehörden eine Schnittstelle einzurichten, über die diese bei Bedarf Zugriff auf Mail-Konten haben. Dagegen hatte Google zunächst beim Verwaltungsgericht Köln geklagt. Der EuGH folgte der Auffassung des Konzerns, daß er für seinen Mail-Dienst nur die bereits vorhandene Infrastruktur des Internets nutzt und somit auf ihn jene EU-Richtlinie nicht anwendbar wäre, welche als elektronischen Kommunikationsdienst einen Dienst definiert, dessen Aufgabe ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen besteht.

14. Juni 2019


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