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JUSTIZ/8181: Kriminalität und Rechtsprechung - 15.06.2019 (SB)


VOM TAGE


Erste Urteile nach Reform von Paragraph 219a

Zwei Frauenärztinnen, die in Berlin-Steglitz eine Gemeinschaftspraxis betreiben, sind am Freitag vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten auf Grundlage des im März reformierten Paragraphen 219a wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche jeweils zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätze à 100 Euro verurteilt worden. Die Ärztinnen hatten auf ihrer Internetseite einen medikamentösen, narkosefreien Schwangerschaftsabbruch in geschützter Atmosphäre als eine ihrer Leistungen angeboten. Auch nach einer Abwandlung des Satzes wertete das Gericht diesen als verbotene Werbung.

15. Juni 2019


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