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JUSTIZ/8217: Kriminalität und Rechtsprechung - 30.07.2019 (SB)


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Karlsruhe erklärt Bankenunion für verfassungsgemäß

Das Bundesverfassungsgericht lehnt in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil zwei Verfassungsbeschwerden gegen die Europäische Bankenunion ab. Die Bundesregierung und der Bundestag haben ihre Kompetenzen nicht überschritten, indem sie für die gemeinsame Bankenaufsicht stimmten. Bei strikter Beachtung der vereinbarten Aufgaben und Befugnisse verstößt die Bankenunion weder gegen das deutsche Grundgesetz noch gegen europäisches Recht.

Die Kläger um den Berliner Finanzwissenschaftler Kerber befürchten, daß die Bundesrepublik das Risiko eingegangen ist, für ausländische Banken haften zu müssen. Außerdem hat ihrer Auffassung nach die Bundesregierung ohne rechtliche Grundlage in den Europäischen Verträgen zu viele Kompetenzen auf die europäische Ebene verlagert.

Für die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts war ausschlaggebend, daß die Aufsicht über die Kreditinstitute in der Eurozone nicht vollständig auf die Europäische Zentralbank (EZB) übertragen wurden und umfangreiche Befugnisse bei den nationalen Aufsichtsbehörden verblieben.

Seit dem Jahr 2014 werden in der Eurozone die 114 größten Geldinstitute und ihr Geschäftsbetrieb zur Vermeidung einer neuen Finanzkrise von der EZB überwacht. Die dort angesiedelten Experten können den Geschäftsbanken eine Erhöhung ihres Kapitalpuffers vorschreiben, deren Manager ablehnen oder ihnen Banklizenzen entziehen. Außerdem wurde von den Banken ein Notfallfonds eingerichtet, über den zahlungsunfähige Großbanken ohne Einsatz von Steuergeldern abgewickelt werden können.

30. Juli 2019


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