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JUSTIZ/8293: Kriminalität und Rechtsprechung - 31.10.2019 (SB)


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Keine Kfz-Steuerermäßigung wegen Dieselfahrverboten

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Klage eines Hamburger Dieselfahrzeugbesitzers zurückgewiesen, der bei der Kraftfahrzeugsteuer entlastet werden wollte, weil er mit seinem Fahrzeug nach der Euro-5-Norm nicht mehr alle Straßen der Hansestadt befahren darf. Das Münchener Gericht bestätigte mit dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluß die frühere Entscheidung des Hamburger Finanzgerichts. Der Kläger hatte argumentiert, die Kraftfahrzeugsteuer werde nach Hubraum und Kohlendioxid-Ausstoß bemessen. Letzterer verringere sich wegen der eingeschränkten Nutzungsmöglichkeit seines Fahrzeugs. Dem BFH zufolge wird die Kfz-Steuer bei der Zulassung eines Autos zum Verkehr und unabhängig von der konkreten Nutzung erhoben. Die Gründe für die Einschränkung - ob gesetzlicher Zwang oder freiwillige Entscheidung des Halters - sind irrelevant.

31. Oktober 2019


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