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JUSTIZ/8312: Kriminalität und Rechtsprechung - 19.11.2019 (SB)


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Schweden stellt Vorermittlungen gegen Julian Assange ein

Die schwedische Justiz stellt ihre Vorermittlungen gegen den Wikileaks-Gründer Julian Assange ein. Zuletzt war es der zuständigen Staatsanwaltschaft in Uppsala um Vorwürfe wegen mutmaßlicher Vergewaltigung im Jahr 2010 gegangen, die eine Frau gegen Assange erhoben hat. Letzterem zufolge hatte er mehrmals einvernehmlichen Sexualverkehr mit ihr. Den Vergewaltigungsvorwurf hält Assange für politisch motiviert.

Die stellvertretende Direktorin der Strafverfolgung, Eva-Marie Persson, berichtete beim schwedischen Sender SVT, die Beweislage im Fall Assange habe sich auch durch die lange Zeit seit den fragwürdigen Ereignissen stark abgeschwächt. Persson gestand der Klägerin zu, weiterhin eine glaubwürdige und zuverlässige Version des Geschehens abzugeben. Neue Anhörungen aus dem zurückliegenden Sommer hätten aber keine Beweise geliefert, welche für eine Anklage ausgereicht hätten.

Assange hatte 2012 in der Londoner Botschaft Ecuadors um Asyl ersucht, um nicht für eine Anhörung an Schweden ausgeliefert zu werden. Er mußte befürchten, wegen Geheimnisverrats der US-Justiz überstellt zu werden. Nachdem die britische Polizei Assange im Frühjahr dieses Jahres aus der Botschaft geholt hatte, wurde er wegen Verstoßes gegen Kautionsauflagen für 50 Wochen inhaftiert. Die US-Justiz stellte einen Auslieferungsantrag. Kommen die Briten dem nach, drohen Assange im Zusammenhang mit den Veröffentlichungen von Wikileaks zu den mutmaßlichen Kriegsverbrechen der USA in Afghanistan und im Irak Anklagen in 18 Punkten sowie bis zu 175 Jahre Haft. Die Verhandlung zu dem Auslieferungsgesuch wurde für den 25. Februar 2020 angesetzt.

19. November 2019


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