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JUSTIZ/8317: Kriminalität und Rechtsprechung - 24.11.2019 (SB)


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Familie von gefallenem IS-Kämpfer trifft in Deutschland ein

Auf Betreiben des Auswärtigen Amts wurde erstmals eine deutsche Staatsangehörige aus Syrien zurückgeholt, die dort mit einem inzwischen gefallenen Kämpfer der IS-Miliz verheiratet war. Die heute 30jährige Frau brachte ihre drei Kinder mit. Ihr wurde am Samstagabend noch auf dem Flughafen Frankfurt am Main der Reisepaß entzogen, wie das Nachrichtenmagazin Der Spiegel berichtete. Die Justiz in Deutschland ermittelt gegen die aus Hessen stammende Frau wegen des Verdachts auf Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung sowie Verletzung der Erziehungs- und Fürsorgepflicht gegenüber ihren Kindern. Ein Haftbefehl wurde wegen unzureichender Hinweislage nicht ausgestellt.

Die Frau war nach dem Tod ihres Mannes von kurdischen Kämpfern gefangengenommen worden. Sie konnte in den Irak ausreisen und über Erbil nach Deutschland fliegen. Zuvor hatten zwei Gerichte in Deutschland entschieden, daß die Bundesregierung nicht nur Kinder von IS-Kämpfern nach Deutschland zurückholen darf, sondern auch die Mütter einreisen lassen muß.

24. November 2019


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