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JUSTIZ/8368: Kriminalität und Rechtsprechung - 14.01.2020 (SB)


VOM TAGE


Ermordung von iranischem General war wohl völkerrechtswidrig

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hält die von US-Präsident Donald Trump angeordnete Ermordung des iranischen Generals Ghassem Soleimani Anfang Januar im Irak für wahrscheinlich unvereinbar mit dem Völkerrecht. Der Drohnenangriff könnte ein Verstoß gegen das im Zivilpakt der Vereinten Nationen festgeschriebene Recht auf Leben gewesen sei, da nicht erkennbar ist, daß zum Zeitpunkt der Tötung des Generals akute Lebensgefahr für Amerikaner bestanden hat, welche mit finalem Rettungsschuß hätte abgewehrt werden müssen. Die US-Führung hatte die Ermordung Soleimanis mit bevorstehenden Angriffen auf vier eigene Botschaften begründet, konnte dafür jedoch keine Belege vorweisen. Das Gutachten hatten Abgeordnete Der Linken im Bundestag beantragt. Der Wissenschaftliche Dienst erklärte auch die Antwort Teherans auf die Ermordung des Generals für vermutlich unrechtmäßig, da der iranische Angriff vom 8. Januar auf Militärstützpunkte im Irak erfolgte, als der Drohnenangriff bereits vollzogen worden war. Der Iran wurde zu dem Zeitpunkt nicht unmittelbar von den USA bedroht. Es gibt keine belastbaren Hinweise darauf, daß die US-Regierung geplant hätte, weitere führende iranische Personen zu töten.

14. Januar 2020


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