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JUSTIZ/8371: Kriminalität und Rechtsprechung - 17.01.2020 (SB)


VOM TAGE


Mitglieder der Freien Kameradschaft Dresden verurteilt

Das Landgericht Dresden hat fünf Männer und eine Frau als Mitglieder der rechtsextremen Freien Kameradschaft Dresden (FKD) wegen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, gefährlicher Körperverletzung und Sprengstoffvergehen zu Haftstrafen von bis zu sechs Jahren verurteilt. Die Gruppierung ist seit 2015 mit Gewalttaten gegen Ausländer, politische Gegner und Polizisten in Erscheinung getreten. Das Verfahren vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts war im September 2017 angelaufen. Den Angeklagten im Alter zwischen 25 und 31 Jahren wurde unter anderem Beteiligung an Krawallen vor einer Flüchtlingsunterkunft in Heidenau im August 2015 und einem Überfall auf ein linksalternatives Dresdner Wohnprojekt vorgeworfen. Weit über 100 Zeugen wurden befragt. Die FKD ist oft gemeinsam mit der Gruppe Freital aufgetreten. Fünf Mitglieder der FKD wurden bereits in der Vergangenheit verurteilt. Drei Männer stehen seit November 2018 unter Anklage wegen des Verdachts auf Zugehörigkeit oder Unterstützung der FKD sowie Beteiligung an den von dieser zu verantwortenden Taten.

17. Januar 2020


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