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JUSTIZ/8396: Kriminalität und Rechtsprechung - 11.02.2020 (SB)


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Hinweise auf Kriegsverbrechen sollen 30 Jahre gespeichert werden

Das Bundesinnenministerium hat einen Gesetzentwurf zur Ressortabstimmung gebracht, wonach Hinweise auf mutmaßliche Kriegsverbrecher ohne Bezug zu einem konkreten Ermittlungsverfahren mindestens 30 Jahre lang gespeichert werden sollen. Bislang beträgt die maximale Aufbewahrungszeit fünf Jahre. Das Ministerium begründet seine Pläne mit den in Deutschland geführten Ermittlungsverfahren zum Krieg im ehemaligen Jugoslawien und zum Völkermord in Ruanda. In der beim Bundeskriminalamt 2018 eingerichteten Zentralstelle für die Bekämpfung von Kriegsverbrechen gehen zur Zeit besonders viele Hinweise auf Völkerrechtsverstöße ein, die im syrischen Bürgerkrieg verübt wurden. Mit Bezug auf einen großen Teil der Hinweise wurden noch kein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

11. Februar 2020


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