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JUSTIZ/8406: Kriminalität und Rechtsprechung - 21.02.2020 (SB)


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Klagen gegen Baumfällarbeiten für Tesla-Fabrik wurden abgewiesen

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am Donnerstagabend dem kalifornischen Autobauer Tesla erlaubt, Rodungsarbeiten im Bereich Grünheide durchzuführen. Östlich von Berlin soll dort eine Fabrik zur Produktion von Elektrofahrzeugen entstehen. Die Baugenehmigung wurde noch nicht abschließend erteilt, aber das Gericht befand, die gesetzlichen Voraussetzungen für vorzeitige Baumaßnahmen hätten vorgelegen. Die zuständige Behörde habe beurteilen können, ob das Projekt genehmigungsfähig sei. Die in zweiter Instanz erfolgte Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist nicht anfechtbar. Das vorübergehend eingestellte Baumfällen auf rund 90 Hektar in dem ausgewiesenen Industriegebiet kann noch vor Beginn der Vegetationsperiode wieder aufgenommen werden. Geklagt hatten die Grüne Liga Brandenburg und der Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern (VLAB). Die Grüne Liga wollte mit ihrer Klage geltendes Recht durchsetzen. Der aus dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) abgespaltene VLAB lehnt die Energiewende ab und klagt unter anderem gegen Windkraftanlagen und Stromtrassen. Die Grüne Liga erkennt keine Gemeinsamkeiten mit dem VLAB.

21. Februar 2020


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