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JUSTIZ/8412: Kriminalität und Rechtsprechung - 27.02.2020 (SB)


VOM TAGE


Klage gegen Regierungsmitglieder wegen Ermordung von General Soleimani

Acht Bundestagsabgeordnete von der Fraktion Der Linken haben beim Generalbundesanwalt Strafanzeige namentlich gegen Bundeskanzlerin Merkel, Außenminister Maas, Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer und Innenminister Seehofer eingereicht. Die Kläger werfen den Regierungsmitgliedern vor, durch Unterlassung Beihilfe zum Mord geleistet zu haben. Es geht um die von US-Präsident Trump angeordnete Ermordung des iranischen Generals Soleimani, bei der auch der stellvertretende Leiter der irakischen Volksmobilisierungskräfte, al-Muhandis, sowie ein Flughafenmitarbeiter und vier weitere Personen in dem Fahrzeugkonvoi des Generals am 3. Januar in der Nähe von Bagdad getötet wurden. Die bei dem Anschlag eingesetzte Drohne kann den Klägern zufolge nur über den US-Stützpunkt Ramstein in Rheinland-Pfalz als Relais-Station gesteuert worden sein. Das hätte die Bundesregierung unterbinden können und müssen. Sie hätte laut Klageschrift sicherstellen müssen, daß über Ramstein keine völkerrechtswidrigen Drohnenangriffe lanciert werden. Die Kläger können sich auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen von März 2019 berufen, wonach über den Stützpunkt Ramstein Drohnendaten weitergeleitet werden. Die gezielte Tötung wird in der Klageschrift als heimtückischer Mord außerhalb eines internationalen bewaffneten Konflikts und ohne akuter Gefahr für Leib und Leben Dritter dargestellt.

27. Februar 2020


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