Schattenblick → INFOPOOL → NACHRICHTEN → VOM TAGE


JUSTIZ/8419: Kriminalität und Rechtsprechung - 05.03.2020 (SB)


VOM TAGE


ISTGH erlaubt Ermittlungen zum Afghanistankrieg

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag läßt Ermittlungen wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die in Afghanistan von Taliban, afghanischen Kräften sowie Angehörigen des US-Militärs und der CIA begangen worden sein könnten, zu. Die Ermittlungen schließen eventuelle Kriegsverbrechen in geheimen Gefangenenlagern der US-Streitkräfte außerhalb von Afghanistan ein. Die IStGH-Chefanklägerin Fatou Bensouda hatte die Ermittlungen gegen Verantwortliche für Folter, willkürliche Tötungen, sexuelle Gewalt und andere Kriegsverbrechen im Zusammenhang mit dem Krieg in Afghanistan bereits 2017 anstoßen wollen. Die Richter in Den Haag lehnten das zu dem Zeitpunkt ab, weil es angesichts ausbleibender Kooperation Afghanistans und absehbaren Mißerfolgs der Ermittlungen den Interessen der Justiz nicht dienlich gewesen wäre. Daraufhin ging Bensouda in die Berufung. Die USA, die die Statuten des IStGH nicht anerkannt haben, verhängten gegen Bensouda und andere Mitarbeiter des Strafgerichtshofs Reisebeschränkungen und andere Sanktionen.

5. März 2020


Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang