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JUSTIZ/8446: Kriminalität und Rechtsprechung - 01.04.2020 (SB)


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Verfassungsgericht weist Klage gegen Corona-Maßnahmen in Berlin ab

Das Bundesverfassungsgericht hat mit einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung die Verfassungsbeschwerde eines Berliners gegen die Verbote und Beschränkungen zur Eindämmung des Coronavirus in der Hauptstadt aus formalen Gründen nicht zur Verhandlung angenommen. Der Antragsteller hatte per Eilantrag die Aufhebung insbesondere von Versammlungsverboten und Kontaktbeschränkungen erwirken wollen. Er berief sich auf persönliche unabwendbare Nachteile aufgrund sozialer Isolierung sowie Unverhältnismäßigkeit des Verbots religiöser Veranstaltungen. Dem Karlsruher Gericht zufolge muß eine Verfassungsbeschwerde gegen die Beschränkungen der Versammlungsfreiheit immer zuerst bei den entsprechenden Fachgerichten eingereicht werden. Außerdem hätte der potentielle Kläger seine Behauptung, es gäbe mildere als die verhängten Maßnahmen, genauer belegen müssen.

1. April 2020


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