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JUSTIZ/8456: Kriminalität und Rechtsprechung - 11.04.2020 (SB)


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Sachsen ermöglicht Einweisung in Psychiatrie bei Quarantäneverstößen

Die Landesregierung von Sachsen hält seit Donnerstag in mehreren psychiatrischen Kliniken insgesamt 22 Plätze für Menschen frei, die sich partout nicht an Quarantäneauflagen halten. Sie würden in den Kliniken von Polizisten bewacht. Rechtsgrundlage der unter Richtervorbehalt stehenden Zwangseinweisung ist das Infektionsschutzgesetz des Bundes. Dort ist die zwangsweise Unterbringung in einem abgeschlossenen Krankenhaus oder Absonderung in einem abgeschlossenen Teil eines Krankenhauses vorgesehen. Von der Möglichkeit der Zwangseinweisungen in Sachsen berichtete der MDR unter Berufung auf Sozialministerin Petra Köpping (SPD).

11. April 2020


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