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JUSTIZ/8459: Kriminalität und Rechtsprechung - 14.04.2020 (SB)


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Türkisches Parlament verabschiedet Strafvollzugsreform

Das Parlament in Ankara hat am Montag ein Gesetz verabschiedet, welches die Freilassung von gut 70.000 Insassen türkischer Gefängnisse und bis zu 20.000 Gefangenen im offenen Vollzug vorsieht. Das entspricht etwa jedem dritten Häftling. Die türkischen Haftanstalten sind derart überfüllt, daß ein Corona-Ausbruch dort für die Gefangenen eine besondere Gefahr darstellt. Die entlassenen Gefangenen werden zum Teil unter Hausarrest gestellt. Unter anderem politische Gefangene, die nach der Antiterrorgesetzgebung verurteilt wurden, kommen nicht frei. Das trifft auch für Gefangene zu, die wegen vorsätzlichen Mordes oder Sexualdelikten verurteilt wurden. Oppositionspolitiker, Menschenrechtsaktivisten und Journalisten bleiben in Haft. Oppositionspolitiker vermuteten, daß es der AKP/MHP-Regierung mit der Novelle um die Freilassung ihr nahestehender Personen ging.

14. April 2020


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