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JUSTIZ/8470: Kriminalität und Rechtsprechung - 25.04.2020 (SB)


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Verbotswidrige Versammlungen in Chemnitz

In Chemnitz waren am Freitagnachmittag und -abend zwei Hundertschaften der Polizei damit befaßt, mehrere ungenehmigte Versammlungen Dutzender Menschen aufzulösen. Die rechtsextreme Vereinigung "Pro Chemnitz" hatte eine Protestaktion mit bis zu 500 Teilnehmern angemeldet. Das Oberverwaltungsgericht hatte diese und auch eine kleinere Veranstaltung verboten. Trotzdem versammelten sich bis zu 120 Protestierende von "Pro Chemnitz" in der Innenstadt. Ein Teil dieser Personen kamen den von den Beamten vor Ort ausgesprochenen Platzverweisen nicht nach.

Eine weitere Protestkundgebung "Gegen Justizwillkür" mit rund 100 Teilnehmern und Teilnehmerinnen wurden ebenfalls untersagt. Ebenso eine dritte Versammlung etwa eine Stunde später.

Die Polizei nahm insgesamt 46 Ordnungswidrigkeiten sowie neun Straftaten wie Beleidigung, Verstoß gegen das Versammlungsgesetz, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und gefährliche Körperverletzung auf.

25. April 2020


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