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JUSTIZ/8475: Kriminalität und Rechtsprechung - 30.04.2020 (SB)


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Seehofer erteilt der Hisbollah in Deutschland Betätigungsverbot

Bundesinnenminister Horst Seehofer hat der libanesischen Hisbollah (Partei Gottes) in Deutschland ein Betätigungsverbot erteilt. Der Hisbollah, die hierzulande mit keiner Vereinigung direkt vertreten ist, wirft das Innenministerium vor, als Terrororganisation gegen den Gedanken der Völkerverständigung zu sein. Das Verbot schließt das Schwenken der Hisbollah-Fahne und das Zeigen von Symbolen der Hisbollah-Jugendbewegung ein. Außenminister Heiko Maas sagte dazu der Zeitung Welt unter anderem, die Hisbollah leugne das Existenzrecht Israels, drohe mit Gewalt und Terror und rüste ihr Raketenarsenal weiter massiv auf. Maas räumte ein, daß die politische Realität im Libanon komplex ist. Dort war die Bewegung 1982 während des Bürgerkriegs gegründet worden. Zehn Jahre später zog sie ins Beiruter Parlament ein und ist heute an der Regierung beteiligt. Wie in mehreren anderen EU-Staaten war in Deutschland bislang nur der militärische Arm der Hisbollah verboten, während Aktivitäten der politischen Vereinigung zugelassen wurden. Der Bundestag hatte die Bundesregierung im Dezember aufgefordert, das Betätigungsverbot gegen die gesamte Hisbollah zu erlassen. In Deutschland werden der Bewegung bis zu 1050 Personen zugerechnet, welche vor allem in örtlichen Moscheevereinen zusammenkommen. Am Donnerstag fanden in Dortmund, Berlin, Münster und Bremen in Moscheen und Gebäude von vier Vereinen, die der Hisbollah nahestehen, Polizeirazzien statt. Die Vereine werden seit Jahren von den zuständigen Verfassungsschutzbehörden beobachtet. Laut Verbotsverfügung wird der Einfluß der von Hassan Nasrallah angeführten Schiitenmiliz im Libanon auf in Deutschland lebende Anhänger und ihre Vereinsaktivitäten als hoch eingeschätzt.

30. April 2020


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