Schattenblick → INFOPOOL → NACHRICHTEN → VOM TAGE


JUSTIZ/8480: Kriminalität und Rechtsprechung - 05.05.2020 (SB)


VOM TAGE


Polizei in Baden-Württemberg hat Zugriff auf Gesundheitsdaten

Die schwarz-grüne Landesregierung Baden-Württembergs hat der Polizei per Verordnung vom Dienstag erlaubt, auf die Daten der Gesundheitsämter zu den mit Sars-CoV-2 infizierten Menschen zuzugreifen. Damit könne die Polizei Personen identifizieren, die sich nicht an die Auflagen hielten und andere gefährdeten, sagte Gesundheitsminister Lucha (Die Grünen). Seinen Angaben zufolge werden die Daten von Menschen, die nicht mehr ansteckend sind, jeden Arbeitstag aus dem Abfragesystem gelöscht. Bei der mit dem Landesdatenschutzbeauftragten abgestimmten zentralen Datenabfrage über das federführende Landesgesundheitsamt würden Gesundheitsschutz und Datenschutz gewahrt bleiben, heißt es in einer Pressemitteilung des Innenministeriums. Die neue Verordnung des Innen- und Sozialministeriums zur Verarbeitung personenbezogener Daten zwischen Gesundheitsbehörden und Polizei wird zusammen mit der Corona-Verordnung in Baden-Württemberg wieder außer Kraft gesetzt.

5. Mai 2020


Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang