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JUSTIZ/8483: Kriminalität und Rechtsprechung - 08.05.2020 (SB)


VOM TAGE


Verwaltungsgericht ermöglicht anonyme Teilnahme an Kundgebung

Das Verwaltungsgericht Köln hat dem Eilantrag eines Kundgebungsveranstalters auf Durchführung einer Demonstration am Freitagabend auf dem Bonner Neumarkt zum 75. Jahrestag des Weltkriegsendes stattgegeben. Zuvor hatte die Kommune zur Bedingung einer Genehmigung der beantragten Kundgebung gemacht, daß der Veranstalter die Namen, Adressen und Telefonnummern der an dem "Künstlerischen kreativen Akt für Demokratie und das deutsche Grundgesetz" teilnehmenden Personen aufnimmt und zwei Monate lang für Rückfragen des städtischen Gesundheitsamts bereithält. Gegen die versammlungsrechtliche Auflage konnte sich der Veranstalter erfolgreich wehren. Das Gericht wertete die Auflagen der Stadt im Wesensgehalt als unvereinbar mit dem Versammlungsrecht. Schließlich könnten potentielle Teilnehmer und Teilnehmerinnen durch die Auflagen von der Beteiligung an der Demonstration abgeschreckt werden. Dem steht das vom Grundgesetz geschützte Recht auf anonyme Versammlungsteilnahme gegenüber. Außerdem, so das Gericht, bestünde bei Einhaltung des Mindestabstands keine größere Infektionsgefahr.

8. Mai 2020


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