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MELDUNG/039: Monitoring-Stelle fordert Verankerung angemessener Vorkehrungen (Institut für Menschenrechte)


Deutsches Institut für Menschenrechte - 19. Januar 2012

Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention fordert die gesetzliche Verankerung angemessener Vorkehrungen


Berlin - Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention fordert die Gesetzgeber in Bund und Ländern auf, "angemessene Vorkehrungen" im deutschen Recht gesetzlich zu verankern. "Angemessene Vorkehrungen sind für einen behinderten Menschen der Schlüssel zu einem gleichberechtigten Leben", erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle, anlässlich der Veröffentlichung des Positionspapiers "Barrieren im Einzelfall überwinden: Angemessene Vorkehrungen gesetzlich verankern". Unter angemessenen Vorkehrungen versteht die UN-Behindertenrechtskonvention Maßnahmen, mit denen im Einzelfall erkennbare Barrieren beiseite geräumt werden. Dazu gehören beispielsweise die Verständigung in Leichter Sprache, die Anpassung von Arbeits- und Organisationsabläufen, etwa individuelle Pausenregelungen oder die Möglichkeit zu Teilzeit-Arbeit, aber auch bauliche Veränderungen, die unter Umständen kostspielig sein können. Bislang sind angemessene Vorkehrungen im deutschen Recht nur punktuell verankert.

Angemessene Vorkehrungen sind jedoch in der UN-Behindertenrechtskonvention von zentraler Bedeutung, die Versagung im Einzelfall verurteilt sie als Diskriminierung. "Aus menschenrechtlicher Sicht ist es deshalb nicht länger hinzunehmen, dass es in Deutschland bislang kein allgemeines, einklagbares Recht auf angemessene Vorkehrungen gibt", so Aichele weiter. Hier sei ein Umsetzungsdefizit erkennbar. Als Regelungsorte für angemessene Vorkehrungen schlägt die Monitoring-Stelle das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, die Behindertengleichstellungsgesetze sowie das Sozialgesetzbuch vor.

Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, eingerichtet im unabhängigen Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin, hat gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Sinne der Konvention zu fördern und zu schützen sowie die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.


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Quelle:
Pressemitteilung und Stellungnahme vom 19. Januar 2012
Deutsches Institut für Menschenrechte e. V.
Zimmerstr. 26/27, 10969 Berlin
Telefon: +49 30 259 359 0, Telefax: +49 30 259 359 59
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www.institut-fuer-menschenrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Januar 2012