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MELDUNG/108: Antrag zur Teilnahme an der Europawahl nur noch bis Freitag 10. Mai 2019 möglich (Lebenshilfe NRW)


Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen e.V. - 6. Mai 2019

Antrag zur Teilnahme an der Europawahl nur noch bis Freitag möglich


Hürth - Menschen, die in allen Angelegenheiten betreut werde, können noch bis spätestens Freitag 10. Mai 2019 die Teilnahme an der Europawahl beantragen. Informationsmaterial zur Europawahl 2019 in Leichter Sprache bietet der Bundewahlleiter an.

"Menschen die unter vollständiger Betreuung stehen und an der Europawahl 2019 teilnahmen möchten, müssen bis spätestens Freitag, 10. Mai 2019 dies beim zuständigen kommunalen Wahlamt beantragen", teilte Regierungsrat Lutz Geuer aus dem Büro des Landeswalleiters Nordrhein-Westfalen auf Anfrage der Lebenshilfe NRW mit. Die kommunalen Wahlämter sind informiert und auf diese Anliegen der bislang vom Wahlrecht ausgeschlossenen Menschen mit Behinderung und ihrer Betreuer vorbereitet. Sie geben auch Auskunft bei Fragen.

Informationsmaterial in Leichter Sprache bietet der Bundeswahlleiter auf seiner Webseite
(www.bundeswahlleiter.de/info/leichte-sprache/europawahl) an. Von dort gelangt man auch zum Online-Dossier (zum Lesen und Hören) der Bundeszentrale für Politische Bildung. Auf der Webseite der Bundesvereinigung Lebenshilfe
(www.lebenshilfe.de/informieren/familie/wahlrecht) finden Menschen mit Behinderung ebenso Informationen zur Wahl. Einen Muster-Stimmzettel für die in Nordrhein-Westfalen zur Wahl stehenden Parteien kann auf der Webseite des Landeswahlleiters
(www.im.nrw/europawahl-2019) abgerufen werden.

Erstmals können in diesem Jahr in Deutschland mehr als 80.000 Menschen, die in allen Belangen betreut werden oder sich im psychiatrischen Maßregelvollzug befinden, bei einer Europawahl ihre Stimme abgeben. Dies hatte das Bundesverfassungsgericht am 15. April 2019 nach einem Eilantrag von FDP, Grünen und Linke entschieden. Zuvor hatte das Gericht bereits im Februar 2019 geurteilt, dass Wahlrechtsausschlüsse für diese Personengruppen verfassungswidrig sind. Damit war das Gericht den Argumenten von acht Beschwerdeführer, die unter anderem von der Bundesvereinigung Lebenshilfe, dem Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP) und dem Deutschen Caritasverband (DCV) unterstützt wurden, gefolgt. Daraufhin hatten Union und SPD noch im März ein Inklusives Wahlrecht beschlossen, dass aber erst zum 1. Juli 2019 in Kraft treten wird. Daher kam es zum gemeinsamen Eilantrag. In Nordrhein-Westfalen wurde der Wahlrechtsausschluss bei Landtags- und Kommunalwahlen bereits 2016 durch den Landtag abgeschafft.

Die 76 nordrhein-westfälischen Orts- und Kreisvereinigungen der Lebenshilfe mit rund 21.000 Mitgliedern sind Träger oder Mitträger von zahlreichen Diensten, Einrichtungen und Angeboten für Menschen mit einer geistigen Behinderung. Sie alle sind Mitglieder im nordrhein-westfälischen Landesverband, des Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen e.V. In Frühförderstellen, (meist integrativ) Kindergärten und Krippen, Schulen und Tagesförderstätten, Werkstätten, Fortbildungs- und Beratungsstellen, Sport-, Spiel- und Freizeitprojekten, Wohnstätten und Wohngruppen sowie Familienentlastenden Diensten werden Kinder, Jugendliche und Erwachsene gefördert, betreut und begleitet.

Hauptamtliche und ehrenamtliche Mitarbeiter der Lebenshilfe sind mit diesen Aufgaben betraut. Angehörige von Menschen mit Behinderung können sich in Elterngruppen austauschen, behinderte Menschen selbst arbeiten immer stärker in den Vorständen und anderen Gremien der Lebenshilfe mit. Die 76 nordrhein-westfälischen Lebenshilfen sind in der Beratung, Fortbildung und Konzeptentwicklung tätig und vertreten die Interessen behinderter Menschen und ihrer Familien gegenüber den Ländern bzw. der Bundespolitik.

Die Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen e.V. verfügt über vier Tochtergesellschaften. Die Lebenshilfe Wohnen NRW gGmbH und die Lebenshilfe Wohnverbund NRW gGmbH bieten ambulante und stationäre Wohnangebote sowie Beratung für Menschen mit Behinderung in ausgewählten Regionen Nordrhein-Westfalens an. Fort- und Weiterbildung von Menschen mit Behinderung sowie hauptamtlichen Mitarbeitern der Eingliederungshilfe, Familienbildung und Freiwilligendienste werden über die Lebenshilfe Bildung NRW gGmbH angeboten. In Hürth betreibt der Landesverband das Lebenshilfe Berufskolleg NRW gGmbH zur Ausbildung von Sozialassistenzen und Heilerziehungpflegern.

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Quelle:
Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen e.V.
Pressmitteilung vom 6. Mai 2019
Abtstraße 21, 50354 Hürth
Telefon: 02233 932 45-00, Fax: 2233 932 45-10
E-Mail: landesverband@lebenshilfe-nrw.de
Internet: www.lebenshilfe-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Mai 2019

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