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BILDUNG/254: Elternratgeber zur inklusiven Beschulung online verfügbar (BBB)


Pressemitteilung der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung
Karin Evers-Meyer (SPD), 24/2009 Berlin, 03. August 2009

Tipps für das Gemeinsame Lernen behinderter und nicht behinderter Kinder

Elternratgeber zur inklusiven Beschulung online verfügbar


Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer und die Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam leben - gemeinsam lernen präsentierten heute in Berlin einen Wegweiser für Eltern behinderter Kinder zum Gemeinsamen Unterricht. Die Broschüre enthält Informationen zu den Möglichkeiten inklusiver Beschulung in den einzelnen Bundesländern sowie Tipps von Eltern, die bereits über Erfahrungen mit dem Gemeinsamen Unterricht verfügen.

"Eine gemeinsame Beschulung, individuelle Förderung und ein Aufwachsen in Vielfalt kommen allen Kindern zugute - ob mit oder ohne Behinderung. Viele Eltern behinderter Kinder wünschen sich, dass ihr Kind gemeinsam mit den Geschwistern und Nachbarskindern in die Schule gehen kann" so Karin Evers-Meyer. Die 1. Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam leben - gemeinsam lernen, Camilla Dawletschin-Linder, ergänzt "Viele Eltern behinderter Kinder wollen vor allem, dass ihren Kindern etwas zugetraut wird und dass sie unvermutete Qualitäten zeigen können. Das reduzierte Angebot in Sonderschulen setzt dem enge Grenzen".

Unterstützt wird dieser Wunsch von Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention, in dem eine gemeinsame Beschulung behinderter und nicht behinderter Kinder gefordert wird. Karin Evers-Meyer "In Deutschland gehen bislang lediglich 15% der behinderten Kinder gemeinsam mit ihren nicht behinderten Altersgenossen in die Schule. In unseren europäischen Nachbarländern liegt diese Quote bei 60 bis 80%!"

Dawletschin-Linder kritisiert, dass die Entscheidung der Eltern bei der Entscheidung für eine Schule in Deutschland eine mehr oder weniger nachgeordnete Rolle spiele. Per Gesetz entschieden Sonderpädagogen, Behörden, die begrenzten Haushaltsmittel oder einer Umgebung, die der pädagogischen Aufgabe nicht gewachsen sei. Karin Evers-Meyer: "Allzu häufig scheitern die Eltern an diesen Rahmenbedingungen und entscheiden sich dann doch für eine Förderschule. Ich hoffe, dass dieser Ratgeber vielen Eltern behinderter Kinder Hilfestellung bietet und Mut macht, den Weg einer inklusiven Beschulung für ihr Kind gehen zu können."

Der Elternratgeber ist auf der Internetseite der Beauftragten (www.behindertenbeauftragte.de) sowie der Internetseite der BAG Gemeinsam leben - gemeinsam lernen (www.gemeinsamleben-gemeinsamlernen.de) als Download verfügbar. Die Druckversion wird voraussichtlich ab Oktober vorliegen und ist über die Homepages sowie das Büro der Behindertenbeauftragten zu beziehen.


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Quelle:
Pressemitteilung der Behindertenbeauftragten der
Bundesregierung - Berlin, 03.08.2009
Postanschrift: Mauerstr. 53, 10117 Berlin
Telefon: 03018 527-2648, Fax: 03018 527-1871
E-Mail: info@behindertenbeauftragte.de
Internet: www.behindertenbeauftragte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. August 2009