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BILDUNG/350: Bildungsbericht 2014 - Eine Zwei-Klassen-Inklusion darf es nicht geben (Lebenshilfe)


Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V.
Pressemitteilung: 23.06.2014

Lebenshilfe zum Bildungsbericht 2014:

Eine Zwei-Klassen-Inklusion darf es nicht geben



Berlin. Behinderte Menschen und die Inklusion nehmen einen Schwerpunkt im neuen Bildungsbericht für Deutschland ein. Es wird deutlich, dass auf dem Weg zu einer "Schule für Alle" noch viele Steine aus dem Weg zu räumen sind. Morgen, am 24. Juni, wird in Berlin das Deutsche Institut für Internationale Pädagogische Forschung seinen Bericht mit Fachleuten der Behindertenhilfe diskutieren*. Vertreten ist auch die Bundesvereinigung Lebenshilfe. Deutschlands größter Eltern- und Selbsthilfeverband für Menschen mit geistiger Behinderung begrüßt diesen Dialog. Die Lebenshilfe warnt aber auch vor einer Zwei-Klassen-Inklusion.

Auf Seite 198 des Bildungsberichts 2014 heißt es: "Alle Beteiligten stehen vor der Herausforderung, aus dieser bisherigen Struktur heraus ein System zu entwickeln, das der Verpflichtung zur Inklusion gerecht wird. Insbesondere im Schulbereich ist dabei zu klären, wo welche Schülerinnen und Schüler inkludiert werden und wo Sondereinrichtungen für temporären oder auch dauerhaften Besuch beibehalten werden sollen und wie bzw. in welchen Schritten diese Umsetzung erfolgen soll."

Ulla Schmidt, Lebenshilfe-Bundesvorsitzende und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, hält diesen Ansatz für falsch: "Eine Zwei-Klassen-Inklusion darf es nicht geben. Inklusion muss ohne Wenn und Aber für alle Schüler mit Behinderung möglich sein, auch wenn sie geistig behindert sind oder einen hohen Unterstützungsbedarf haben." Jedes Kind - ob behindert oder nicht - soll die individuelle Förderung erhalten, die es braucht. Dazu müssten die Schulen barrierefrei gemacht und mit ausreichend qualifiziertem Personal ausgestattet werden. "Als Lehrerin weiß ich, wie wichtig es ist, die Unterrichtsstrukturen zu ändern: Individuelle Förderung muss das Grundprinzip des Unterrichtens in Deutschland werden, nur so kann Inklusion gelingen", so Ulla Schmidt weiter. "Von diesem Ziel rücken wir als Lebenshilfe keinen Millimeter ab." Bis es erreicht ist, müssten die Eltern aber unbedingt ein Wahlrecht zwischen Regel- und Förderschule behalten.

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Die 513 Orts- und Kreisvereinigungen der Lebenshilfe mit mehr als 130.000 Mitgliedern sind Träger oder Mitträger von rund 4100 Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit geistiger Behinderung. In Frühförderstellen, (meist integrativen) Kindergärten und Krippen, Schulen und Tagesförderstätten, Werkstätten, Fortbildungs- und Beratungsstellen, Sport-, Spiel- und Freizeitprojekten, Wohnstätten und Wohngruppen sowie Familienentlastenden Diensten werden zirka 170.000 Kinder, Jugendliche und Erwachsene gefördert, betreut und begleitet.

Rund 60.000 hauptamtliche und etwa 15.000 ehrenamtliche Mitarbeiter(innen) der Lebenshilfe sind mit diesen Aufgaben betraut. Angehörige von Menschen mit geistiger Behinderung können sich in Elterngruppen austauschen, behinderte Menschen selbst arbeiten immer stärker in den Vorständen und anderen Gremien der Lebenshilfe mit. Die 16 Landesverbände der Lebenshilfe und die Bundesvereinigung Lebenshilfe sind in der Beratung, Fortbildung und Konzeptentwicklung tätig und vertreten die Interessen geistig behinderter Menschen und ihrer Familien gegenüber den Ländern bzw. der Bundespolitik.

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Quelle:
Pressemitteilung: 23.06.2014
Herausgeber: Bundesvereinigung Lebenshilfe
für Menschen mit geistiger Behinderung e.V.
Leipziger Platz 15, 10117 Berlin
Peer Brocke, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 030 / 20 64 11 -140, Fax: 030 / 20 64 11 -240
E-Mail: presse@lebenshilfe.de
Internet: www.lebenshilfe.de; www.lebenshilfe-aktiv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Juni 2014