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BILDUNG/352: Kooperationsverbot aufheben - inklusive Bildung verbessern! (SoVD)


Sozialverband Deutschland - DBR-Pressemitteilung vom 3. November 2014

Kooperationsverbot aufheben - inklusive Bildung verbessern!



Der Deutsche Behindertenrat (DBR) begrüßt die geplante Grundgesetzänderung zur Lockerung des Kooperationsverbotes von Bund und Ländern in der Wissenschaft. "Die Gesetzesinitiative ist richtig, muss jedoch weitergehen. Würde jetzt auch ein Ende des Verbots im schulischen Bereich eingeläutet, gelänge ein echter Durchbruch. Er könnte die Qualität der inklusiven Bildung deutlich verbessern", erklärt SoVD-Präsident und DBR-Sprecher Adolf Bauer.

Der Bildungsausschuss des Deutschen Bundestages berät heute einen vom Bund eingebrachten Gesetzentwurf für eine erweiterte Kooperation von Bund und Ländern in der Wissenschaft. Der Entwurf sieht vor, dass Hochschulen in gleicher Weise wie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen institutionell gefördert werden können.

"Solange das Verbot für den schulischen Bereich besteht, können überfällige Förderprogramme durch den Bund nicht erfolgen. Dies ist jedoch eine entscheidende Voraussetzung, um eine gleichberechtigte Teilhabe der behinderten Schülerinnen und Schüler am Bildungssystem umzusetzen", betont Adolf Bauer.

Im DBR haben sich über 140 Organisationen behinderter und chronisch kranker Menschen zu einem Aktionsbündnis vereinigt. Es repräsentiert mehr als 2,5 Millionen Betroffene in Deutschland. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) hat am 3. Dezember 2013 den Vorsitz im Sprecherrat des DBR für das Jahr 2014 übernommen.

V.i.S.d.P.: Benedikt Dederichs

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Sozialverband Deutschland e.V.
Pressemitteilung vom 3. November 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. November 2014