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MELDUNG/076: horus aktuell 19/2010 - Wechselbäder (DVBS)


DVBS - horus aktuell 19/2010 - 18. Juni 2010

Wechselbäder


Liebe Leserinnen und Leser!

Für die Deutsche Bahn AG ist er der Nabel der Welt, der Frankfurter Hauptbahnhof. Nun wird in "Mainhatten" ab 5. Juli der Bahnsteig zwischen den Gleisen 12 und 13 erneuert. Kein Bahnsteig, keine Züge und richtig, der Bahnsteig wird von vielen Blinden und Sehbehinderten genutzt. Von dort verkehrt z.B. der Intercity zwischen Karlsruhe und Stralsund. Die Stadtwerke Marburg kennen die Konsequenzen und informieren detailiert, übrigens gerne auch telefonisch.
http://www.marburg.de/detail/95665



Kontrastprogramm in Sachen Blindengeld

Auf dem Weg nach oben

Die "rote Laterne" wird Thüringen bald abgeben können; gestern beriet der Landtag in Erfurt in erster Lesung die Erhöhung des Nachteilsausgleiches um 50 Euro ab 1.7. Sogar die F.D.P. trägt die Maßnahme mit. Draußen mahnten die Betroffenen ein auskömmliches Blindengeld an und weil es im Parlament unterschiedliche Auffassungen darüber gibt, wie hoch ein solches sein sollte, wurde der Gesetzentwurf in den Sozialausschuss überwiesen. Dort wird es demnächst zu einer Anhörung kommen und auch der DVBS darf mitreden.



Auf dem Weg nach unten

In Schleswig-Holstein strebt die Landesregierung bekanntlich zum Jahresende die Übernahme besagter Laterne an. Die Haushaltskonsolidierung zwischen den Meeren will vor allem im Etat von F.D.P.-Sozialminister Dr. Garg räubern. "Soziales darf nicht untergehen" hielten gestern in Kiel 2.000 Menschen dagegen. Auf der Demonstration des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes sprach u.a. auch der Leiter der DVBS-Bezirksgruppe, Dr. Vollert. Was er sagte, berichtet Petra Drodofsky in einer Mailingliste der "Nordlichter" folgendermaßen:

"[à]Er versuchte, öffentlich klarzustellen, warum wir einen nachteilsausgleich erhielten und die anderen hochgradig Behinderten nicht. Er sprach davon, dass wir 1971 das Blindengeld dank der Politik erhalten hatten und dass man eigentlich den Schwerstbehinderten ebenfalls ein Behindertengeld gewähren wollte. Doch leider ist es bis zum heutigen Tag ausgeblieben. Das heißt also, dass die Blinden gar keine Schuld trifft und man uns nicht in die Verpflichtung nehmen kann, wir hätten an diesem Missstand in irgendeiner Art und Weise schuld. [à]"



Auf dem Weg in die Zukunft...

àhielt gestern auch der Verbandstag des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) in Berlin kurz beim Blindengeld inne. Eine Resolution Wurde verabschiedet und per folgender Pressemeldung veröffentlicht:

"[...] "Wir haben es satt, für die verfehlte Finanzpolitik der Länder mit Sonderopfern zu bezahlen", so der Geschäftsführer des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV), Andreas Bethke, heute in Berlin. Angesichts der unhaltbaren Zustände bei den Blindengeldregelungen einiger Bundesländer und aktueller Kürzungspläne in Schleswig-Holstein hat der Verbandstag des DBSV heute einstimmig die folgende Resolution verabschiedet:



Resolution für eine gerechte Blindengeldlösung

Die blinden Menschen in Deutschland haben unabhängig von ihrem Wohnort vergleichbare behinderungsbedingte Beeinträchtigungen und damit auch den gleichen Bedarf an Nachteilsausgleichen. Die Höhe dieses behinderungsbedingten Mehrbedarfs wurde im Sozialgesetzbuch XII festgestellt. Trotzdem gibt es in den Ländern völlig unterschiedliche Blindengeldbeträge. Hochgradig sehbehinderte Menschen haben in abgestufter Form vergleichbare Nachteile wie blinde Menschen und müssen deshalb ein abgestuftes Blindengeld erhalten. Dieses wird jedoch zurzeit nur in sechs Ländern gewährt.

Die blinden und sehbehinderten Menschen in Deutschland haben aber ein Recht darauf, dass die Leistungen in allen Ländern und in gleicher Höhe gewährt werden. Der durch das Sozialgesetzbuch XII festgestellte Mehrbedarf ist bundesweit als einkommens- und vermögensunabhängiger Nachteilsausgleich für blinde Menschen in voller Höhe und für hochgradig sehbehinderte Menschen abgestuft zu leisten. Taubblinde Menschen müssen aufgrund des wesentlich erhöhten Hilfebedarfs einen angemessen aufgestockten Nachteilsausgleich erhalten, damit sie insbesondere den hohen Aufwand an Kommunikationsassistenz finanzieren können.

Die blinden und sehbehinderten Menschen in Deutschland haben auch ein Recht auf Verlässlichkeit. Der Nachteilsausgleich muss ihnen garantiert werden und darf nicht Spielball eines politischen Verteilungskampfes um Haushaltsmittel sein.

Der Verbandstag des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) fordert die Länderregierungen auf, die Abwärtsspirale bei den Blindengeldleistungen zu beenden und die Leistungshöhe an den im Sozialgesetzbuch XII festgestellten Mehrbedarf anzugleichen. fordert die Bundesregierung auf, ein einheitlich geltendes Leistungsgesetz zu erlassen, das die Bedarfe aller sehbehinderten und blinden Menschen entsprechend der Art und dem Maß ihrer Beeinträchtigungen durch eine einkommens- und vermögensunabhängige Leistung ausgleicht.

Die blinden und sehbehinderten Menschen in Deutschland stellen sich den Herausforderungen einer visuell orientierten Welt. Aber dafür brauchen sie Assistenz und technische Unterstützung, finanziert durch einen angemessenen Nachteilsausgleich."

Dem ist nichts hinzuzufügen.



In diesem Sinne bis zum nächsten Mal

Ihr Michael Herbst
DVBS Öffentlichkeitsarbeit


Der Newsletter "horus aktuell" ist ein gemeinsamer Informationsdienst des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. (DVBS) und der Deutschen Blindenstudienanstalt e.V. (Blista).

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(Dort findet sich unten auf der Seite außerdem das Formular zum Abonnieren des Newsletters.)

Redaktion:
Michael Herbst (V.i.S.d.P.), DVBS
Rudi Ullrich, Blista
Susanne Schmidt, DVBS
Wilhelm Gerike, DVBS
Irmgard Behrens, Blista


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Quelle:
Newsletter "horus aktuell" 19/2010 vom 18.06.2010
DVBS - Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Juni 2010