DVBS - horus aktuell 13/2013 vom 08.05.2013
Hören und lesen lassen
http://www.dvbs-online.de/nl523.htm
Liebe Leserinnen und Leser!
HörbuchFM ist wieder da. Das Team um Sebastian Hensel aus Berlin strahlt über das Internet Hörspiele aus diversen Genres aus. Das Programm kann mit den gängigen Playern Windows Mediaplayer, ITunes und Winamp wiedergegeben werden. Interessierte finden die Zugansdaten auf www.hoerbuchfm.de. Das Projekt ist für den Grimme-Award in der Kategorie Kultur und Unterhaltung nominiert.
Eigentlich haben Blinde und Sehbehinderte einen Anspruch darauf, dass ihnen Gerichte Prozessunterlagen in für sie zugänglicher Form zur Verfügung stellen. Doch es gibt Ausnahmen. Welche, das legte der Bundesgerichtshof in einem Beschluss jüngst fest. Haufe meldet: Doch, meinten die Bundesrichter u.a., unter Umständen müsse der Anwalt des Sehbehinderten als Vorleser fungieren.
http://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/prozessrecht/anwalt-muss-blindem-mandanten-dokumente-vorlesen_206_175010.html
Im Freistaat gibt es eine Stiftung, die Betroffene in Ausbildung fördert, wenn sie denn in Bayern ihren Schulabschluss gemacht haben und dort leben. Feine Sache, aber die Stiftung bekommt kaum Anträge. Was gefördert wird, kann man auf den Internetseiten der "Stiftung Blindenanstalt" nachlesen. Viel Erfolg?!
http://www.stiftung-landesblindenanstalt.de/blindeimberuf/index.html
In diesem Sinne bis zum nächsten Mal
Ihr
Michael Herbst
DVBS Öffentlichkeitsarbeit
Der Newsletter "horus aktuell" ist ein gemeinsamer Informationsdienst des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. (DVBS) und der Deutschen Blindenstudienanstalt e.V. (Blista).
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Wilhelm Gerike, DVBS
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Quelle:
Newsletter "horus aktuell" 13/13 vom 08.05.13
http://www.dvbs-online.de/nl517.htm
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Mai 2013