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MELDUNG/578: Wahlrecht für alle - Forderungen finden sich im Koalitionsvertrag wieder (Verena Bentele)


Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen
Pressemitteilung 2/2018, Berlin, 8. Februar 2018

Forderungen der Beauftragten finden sich im Koalitionsvertrag wieder

Wahlrecht für alle soll umgesetzt werden


Im veröffentlichten Koalitionsvertrag finden sich Maßnahmen zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Die derzeit geschäftsführende Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen freut sich darüber, dass sich einige ihrer langjährigen Forderungen im Koalitionsvertrag als Vorhaben widerfinden. Dazu gehört vor allem die geplante Abschaffung der Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Behinderungen, die in allen Angelegenheiten betreut werden. Auch ein verbesserter Zugang zu den Bundesfreiwilligendiensten und der Gewaltschutz von Frauen und Kindern mit Behinderungen gehört zu den Forderungen von Verena Bentele.

Bentele sagt: "Es ist wichtig, dass die Koalitionäre sich klar zu einem verbesserten Gewaltschutz von Menschen mit Behinderungen bekennen. Barrierefreie Frauenhäuser und geschultes Personal sind wichtig, insbesondere für Frauen und Mädchen mit Behinderungen."

Zum großen Bedauern der Beauftragten bleiben die Maßnahmen zur Barrierefreiheit hinter den Erwartungen zurück. Diese ist im öffentlichen Sektor und in der Privatwirtschaft wesentlich für ein selbstbestimmtes Leben. Die Beauftragte fordert die zukünftige Regierung dringend auf, durch gesetzliche Vorhaben Barrierefreiheit in allen Lebenswelten herzustellen.

Im Koalitionsvertrag finden sich weitere Ansätze, die für viele Menschen mit Behinderungen Verbesserungen bedeuten: Die Verstetigung des KfW-Zuschussprogramms für den altersgerechten Umbau von Wohnraum, die angedachte Erhöhung ramms für den altersgerechten Umbau von Wohnraum, die angedachte Erhöhung des Pauschbetrages, damit alle Steuerpflichtigen mit Behinderungen für ihre zusätzlichen Aufwendungen eine angemessene Entlastung erfahren und die Weiterführung der Finanzierung der unabhängigen Teilhabeberatung.

"Entscheidend ist, dass in den nächsten Jahren die geplanten Vorhaben gesetzgeberisch im Sinne der Menschen mit Behinderungen umgesetzt werden. Dabei muss klar sein, dass die Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen von Beginn an beteiligt werden müssen", so Verena Bentele.

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Quelle:
Pressemitteilung 2/2018 vom 08.02.18
Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen
Dr. Vanessa Marlog, Pressesprecherin
Telefon +49 30 18 527-2723
E-Mail: presse@behindertenbeauftragte.de
Internet: www.behindertenbeauftragte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Februar 2018

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