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POLITIK/538: Pflegestärkungsgesetz - Mehr Mut bei der Umsetzung des Notwendigen (BDH)


BDH Bundesverband Rehabilitation e.V. - Pressemitteilung 21.10.2014

Pflegestärkungsgesetz

Mehr Mut bei der Umsetzung des Notwendigen



Bonn, 21. Oktober 2014 - Der BDH Bundesverband Rehabilitation sieht die Pflegepolitik auf dem richtigen Weg, mahnt aber angesichts der steigenden Zahl Pflegebedürftiger zu mutigerem Reformtempo:

"Mit dem Pflegestärkungsgesetz bewegt sich die Bundesregierung zwar zögerlich, aber dennoch in die richtige Richtung. Es scheint, als erkenne sie die Notwendigkeit, Rahmenbedingungen zu schaffen, die Menschen unterstützen, die Pflege ihrer Angehörigen besser zu bewältigen. Dazu zählen für uns die Finanzierung von ambulanten Wohngruppen und höhere Zuschüsse für Umbaumaßnahmen im Wohnumfeld. Wir begrüßen die Leistungsverbesserungen für Betroffene, wünschen uns aber weitere Unterstützung für pflegende Angehörige. Die Pflegeleistung von mehr als 1,3 Millionen Pflegbedürftigen im heimischen Umfeld, integriert in die Familien, ist die Rückversicherung der Pflegeversicherung und angesichts der Demografie ein Faustpfand für die Zukunft", so Ilse Müller, Vorsitzende des Sozialverbands.

"Die Familie ist der größte Pflegedienst unserer Gesellschaft und braucht gerade bei der Pflege Demenzkranker einen besseren Zuschnitt der Unterstützungsleistungen durch die Gesellschaft. Es muss angesichts der Alterung unserer Bevölkerung ein besonderes Anliegen sein, diese Pflegeleistung auch finanziell stärker zu würdigen." Der BDH wirbt dafür, Demenzerkrankungen in der Pflegeversicherung besser abzubilden. Dazu bedürfe es allerdings der viel diskutierten Neudefinition der Pflegebedürftigkeit: "Die Bundesregierung tut sich schwer damit, dem Ziel der teilhabeorientierten Pflege gerecht zu werden. Wir benötigen daher die Neudefinition der Pflegebedürftigkeit dringend, um Betroffenen und Pflegenden wirklich unter die Arme greifen zu können. Die Mittel des Pflegevorsorgefonds gehören unserer Meinung nach in die Finanzierung eines erweiterten Leistungskatalogs. Auch mittelfristig steigende Beiträge zur Pflegeversicherung sollten offen kommuniziert werden. Die Gesellschaft muss das leisten."

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Quelle:
Pressemitteilung: 21.10.2014
BDH Bundesverband Rehabilitation e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Oktober 2014