Schattenblick →INFOPOOL →PANNWITZBLICK → PRESSE

RECHT/634: Gesetz zur Unterstützten Beschäftigung in Kraft (BBB)


Pressemitteilung der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung
Karin Evers-Meyer (SPD), Berlin, 30. Januar 2009

Gesetz zur Unterstützten Beschäftigung in Kraft: Neue Perspektive für behinderte Schulabgänger mit besonderem Unterstützungsbedarf

Am 30. Dezember 2008 ist das Gesetz zur Einführung Unterstützter Beschäftigung in Kraft getreten.


Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen Karin Evers-Meyer begrüßte heute in Berlin diese neue Fördermöglichkeit für Schulabgängerinnen und Schulabgänger mit Behinderung. "Wer sich auf der einen Seite nicht fit genug fühlt für eine Berufsausbildung oder eine Arbeit ohne weitere Unterstützung, auf der anderen Seite aber nicht die besonderen Angebote einer Werkstatt für behinderte Menschen braucht, für den gibt es jetzt eine echte Alternative und eine Perspektive auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt", so Karin Evers-Meyer. Wichtig sei ihr, dass dieses neue Förderangebot jetzt von möglichst vielen Menschen in Anspruch genommen werde und sich damit in der Praxis bewähren könne.

Die Förderung umfasst eine bis zu 2 Jahre dauernde individuelle betriebliche Qualifizierung, die als Reha-Maßnahme in der Regel durch die Bundesagentur für Arbeit finanziert wird. Im Bedarfsfall schließt sich daran eine Berufsbegleitung durch die Integrationsämter an. Unterstützte Beschäftigung kann auch für solche Personen die richtige Maßnahme sein, bei denen sich im Laufe ihres Erwerbslebens eine Behinderung einstellt und für die heute mangels Alternativen oftmals nur die Werkstatt für behinderte Menschen in Frage kommt.

Evers-Meyer: "Ziel ist der Abschluss eines Arbeitsvertrages und damit die Integration des behinderten Menschen in ein dauerhaftes sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis." Die Beauftragte wies schließlich darauf hin, dass Leistungen der Unterstützten Beschäftigung zu jeder Zeit auch in Form eines Persönlichen Budgets gewährt werden können.


*


Quelle:
Pressemitteilung der Behindertenbeauftragten der
Bundesregierung - Berlin, 30.1.2009
Postanschrift: Mauerstr. 53, 10117 Berlin
Tel. 03018 527-1673, Fax 03018 527-1871
E-Mail: info@behindertenbeauftragte.de
Internet: www.behindertenbeauftragte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Februar 2009