Schattenblick →INFOPOOL →PANNWITZBLICK → PRESSE

RECHT/637: UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft getreten (BBB)


Pressemitteilung der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung
Karin Evers-Meyer (SPD), Nr. 15/2009 - Berlin, 26. März 2009

UN-Behindertenrechtskonvention seit heute in Kraft

Beauftragte fordert Aktionsplan der Bundesregierung


"Die Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist heute in Deutschland in Kraft getreten. Für Politik, Verwaltung und für die Gerichte sind die Vorgaben dieser Konvention seit heute verbindliches Recht", so Karin Evers-Meyer (SPD), Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen heute in Berlin.

In einem Interview mit dem Deutschlandfunk betonte die Beauftragte die Bedeutung dieser neuen Menschenrechtskonvention: "Mit der Konvention wird in Deutschland der Begriff der Inklusion eingeführt." Das bedeute im Kern, dass Förderung und Unterstützung künftig dem behinderten Menschen folgen müssten und nicht umgekehrt.

Mit Blick auf das System von Förderschulen in Deutschland erneuerte die Beauftragte noch einmal ihre Forderung nach einem echten Wahlrecht für Eltern behinderter Kinder. Karin Evers-Meyer: "Eltern müssen zwischen Förder- und Regelschule wählen können. Ein echtes Wahlrecht gibt es aber erst, wenn an den Regelschulen die Bedingungen herrschen, die eine individuelle Förderung behinderter Kinder ermöglichen. Deshalb müssen alte Denkmuster überwunden und Regelschulen personell und sächlich ausgebaut werden." Am Ende würden davon alle Kinder profitieren, so Karin Evers-Meyer.

Die Beauftragte forderte die Bundesregierung schließlich heute dazu auf, die Impulse dieser Behindertenrechtskonvention ganz konkret für die Gestaltung einer inklusiven Gesellschaft zu nutzen. "In der kommenden Legislaturperiode muss es einen detaillierten Aktionsplan zur Umsetzung der Ziele der Konvention geben. Ein solcher Plan muss in enger Zusammenarbeit mit behinderten Menschen und ihren Interessenverbänden entstehen", so Evers-Meyer.


*


Quelle:
Pressemitteilung der Behindertenbeauftragten der
Bundesregierung - Berlin, 26.03.2009
Postanschrift: Mauerstr. 53, 10117 Berlin
Telefon: 03018 527-2723, Fax: 03018 527-1871
E-Mail: info@behindertenbeauftragte.de
Internet: www.behindertenbeauftragte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. März 2009