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VERBAND/663: Stiftungsgründung - Etwas Bleibendes der Nachwelt hinterlassen (LHZ)


Lebenshilfe Zeitung, Nr. 3 - September 2010

Etwas Bleibendes der Nachwelt hinterlassen
Lebenshilfe-Stiftung "Tom Mutters" bietet umfangreichen Service für Stiftungs-Gründer

Von Ulrich Bauch


Stiftungen haben eine jahrhundertealte Tradition. Im Mittelalter entsprangen sie als Stift den frommen Gedanken des Stifters, der auch die Sicherung des eigenen Seelenheils im Blick hatte. Kirchen und Klöster sind sichtbare Zeichen dafür. Eine der ältesten und bekanntesten Stiftungen von Einzelpersonen des Mittelalters ist die Fuggerei in Augsburg, die als Sozialsiedlung bis heute ihren Stiftungszweck erfüllt.

Auch in unserer Zeit ist die Triebfeder für die Gründung einer Stiftung meist soziales Engagement, aber oft auch ein sehr persönlicher Bezug zum Thema. Allein im Jahr 2009 wurden bundesweit 914 neue Stiftungen gegründet. Damit gibt es in Deutschland mehr als 17.300 Stiftungen bürgerlichen Rechts, die in beeindruckend vielen Themenbereichen aktiv sind.


Neue Werte für die Gesellschaft werden geschaffen

Mit der Gründung einer Stiftung hinterlässt der Stifter der Nachwelt etwas Bleibendes. Und verleiht seinem Namen über den Tod hinaus eine positive Bedeutung und Sinn. Allen Stiftern gemeinsam ist, dass sie durch die Errichtung einer Stiftung neue Werte für die Gesellschaft schaffen. Sie geben der von ihnen gegründeten Stiftung nicht nur ihren Namen, sondern auch ihren ganz persönlichen Charakter weiter.

Um die Errichtung und den Betrieb von Stiftungen zugunsten von Menschen mit Behinderung so einfach wie möglich zu machen, hat die Lebenshilfe-Stiftung "Tom Mutters" umfangreiche Serviceleistungen vorbereitet.

Die Lebenshilfe-Stiftung "Tom Mutters" bietet Privatpersonen und Ortsvereinen die Möglichkeit, sich auf einfache Art mit einer eigenen Stiftung wirkungsvoll für Menschen mit Behinderung zu engagieren. Dabei nutzen die Stifter alle Vorteile einer Stiftung, ohne sich um die Details kümmern zu müssen.


Sämtliche Erträge kommen dem Stiftungszweck zugute

Die Stiftungsgründung sowie die Verwaltung einer Stiftung durch die Lebenshilfe-Stiftung "Tom Mutters" sind kostenlos. So ist sichergestellt, dass sämtliche Erträge dem Stiftungszweck und damit Menschen mit Behinderung zugute kommen.

Eine eigene Stiftung muss nicht sofort mit einem hohen Vermögen ausgestattet werden. Ziel sollte jedoch dabei sein, die Stiftung langfristig mit einem Vermögen zu versehen, mit dem der Stiftungszweck optimal erfüllt werden kann. Das kann zum Beispiel erreicht werden durch eine testamentarische Verfügung, wonach das persönliche Vermögen nach dem Ableben dem Stiftungsvermögen zugeführt wird. Das Vermögen muss nicht aus Geld bestehen. Auch Wertpapiere oder Immobilien können auf eine Stiftung übertragen werden.


Kuratorium entscheidet über die Vergabe der Mittel

Ein aktuelles Beispiel für eine Stiftungsgründung ist die Josef-Winkle-Stiftung in Sonthofen. Josef Winkle hat 2009 im Alter von 93 Jahren eine Treuhand-Stiftung zur Unterstützung der Lebenshilfe Südlicher Landkreis Oberallgäu gegründet. Mit der Gründung und Verwaltung hat er die Lebenshilfe-Stiftung "Tom Mutters" beauftragt. Die Entscheidung über die Vergabe der Mittel fällt ein Kuratorium, dem Josef Winkle und von ihm berufene Personen angehören.

Stiftungen sind nicht nur für Privatpersonen eine Möglichkeit für nachhaltiges soziales Engagement, sondern bieten auch Lebenshilfe-Vereinigungen interessante Möglichkeiten. Beispielhaft seien hier nur das Erbschafts- und Spendenmarketing oder die Verbesserung der Finanzierungssicherheit des Ortsvereins erwähnt. Die Lebenshilfe-Stiftung "Tom Mutters" bietet Ortsvereinen ein umfangreiches Pakt zur Gründung einer eigenen Stiftung an.

So haben sich zum Beispiel die Lebenshilfe Kinzig- und Elztal und die Lebenshilfe Aalen für eine Stiftungsgründung entschieden und sich dabei von der Lebenshilfe-Stiftung "Tom Mutters" unterstützen lassen. "Wir wollen die Vorteile einer Stiftung nutzen und sind froh, dass die Lebenshilfe-Stiftung die komplette Gründung für uns durchgeführt hat", berichtet Volker Enser, Geschäftsführer der Lebenshilfe Aalen.

Aber auch wer keine eigene Stiftung gründen möchte, kann sich in diesem Bereich engagieren. Von der Zustiftung über einen Stiftungsfonds bis zum Stiftungsdarlehen gibt es viele Möglichkeiten, Vermögenswerte unkompliziert und nachhaltig für Menschen mit Behinderung einzusetzen.

Die Errichtung einer Stiftung hat viele Vorteile. Immer mehr Menschen erkennen das, wie der Stiftungsboom in Deutschland deutlich macht. Die Lebenshilfe-Stiftung hat auf ihrer Internetseite (www.lebenshilfe-stiftung.eu) viele Informationen bereit gestellt und steht Ihnen gerne zur Verfügung. Oder bestellen Sie unsere Stiftungsbroschüre.


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Quelle:
Lebenshilfe Zeitung, Nr. 3/2010, 31. Jg., September 2010, S. 15
Herausgeber: Bundesvereinigung Lebenshilfe
für Menschen mit geistiger Behinderung
Bundesgeschäftsstelle, Leipziger Platz 15, 10117 Berlin
Telefon: 030/20 64 11-0, Fax: 030/20 64 11-204
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Internet: www.lebenshilfe.de

Die Lebenshilfe-Zeitung mit Magazin erscheint
jährlich viermal (März, Juni, September, Dezember).


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Oktober 2010