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ARBEIT/795: Bundesregierung darf Lohndumping durch Minijobs nicht ausweiten


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19. Januar 2012

Bundesregierung darf Lohndumping durch Minijobs nicht ausweiten


Zu den heute von der Hans-Böckler-Stiftung vorgestellten Minijob-Studien erklärt Brigitte Pothmer, Sprecherin für Arbeitsmarktpolitik:

Minijobs und Niedriglöhne gehen Hand in Hand, weil skrupellose Unternehmen die Minijobs zum Lohndrücken nutzen und so staatlich subventionierte Zusatzgewinne einstreichen. Für die betroffenen Minijobber heißt das Armut trotz Arbeit, fehlende soziale Sicherheit, null berufliche Perspektive und dauerhafte Abhängigkeit vom Jobcenter. Das muss auch Arbeitsministerin Ursula von der Leyen endlich zur Kenntnis nehmen. Die von Schwarz-Gelb beabsichtigte Ausweitung von Minijobs und Niedriglöhnen muss gestoppt werden.

Die von CDU/CSU und FDP geplante Anhebung der Verdienstgrenze für Minijobber auf 450 Euro ignoriert die wissenschaftlichen Erkenntnisse. Minijobs sind eine Niedriglohnfalle und keine Brücke in gute Arbeit. Die neuen Studien dokumentieren dies erneut und zeigen den Reformbedarf. Statt geringfügiger Beschäftigung müssen sozialversicherungspflichtige Jobs gefördert werden.

Zudem muss die CDU ihren frommen Mindestlohnsprüchen endlich gute Taten folgen lassen. Nur ein allgemeiner, gesetzlich geregelter Mindestlohn wird Lohndumping wirksam verhindern und den Niedriglohnsektor eindämmen. Alles andere ist Augenwischerei.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN


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Quelle:
Pressemitteilung vom 19. Januar 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Januar 2012