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ARBEIT/865: Beschäftigtendatenschutzgesetz - Gesetzentwurf muss jetzt ganz vom Tisch


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16. Januar 2013

Beschäftigtendatenschutzgesetz: Gesetzentwurf muss jetzt ganz vom Tisch



Zur heutigen Absetzung des geplanten Beschäftigtendatenschutzgesetzes im Innenausschuss erklären Dr. Konstantin von Notz, Sprecher für Innen- und Netzpolitik und Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte:

Die heutige Absetzung des Gesetzentwurfs in den Ausschüssen ist konsequent und peinlich zugleich. Die Bundesregierung hat sich kurz vor der Niedersachsenwahl in Hütchenspielerei geübt - und ist dabei gescheitert. Die mit dem Thema Datenschutz gern kokettierende FDP macht sich mit diesem Entwurf vollends unglaubwürdig. Das als Entgegenkommen gegenüber den Beschäftigten präsentierte Gesetz ist eine Mogelpackung. Den Preis sollen die Beschäftigtem mit der Beschneidung ihrer Rechte zahlen.

Zukünftig sollen Bewerber einwilligen, dass auf nicht öffentlich zugängliche Daten bei Dritten zugegriffen werden kann. Willkür durch Eignungstests wird weiter erlaubt. Genau diese Form von Datenstriptease entwertet angesichts der Machtverhältnisse jede Einwilligung. Sie steht auch im Widerspruch zu zentralen Vorgaben der EU-Datenschutzreform.

Das Outsourcing oder auch Cloudcomputing jeglicher persönlicher Daten weltweit soll der Kontrolle der Aufsichtsbehörden entzogen werden, auch wenn im Empfängerland willkürliche staatliche Datenzugriffe erlaubt sind. Dieser Vorschlag gehört in die EU-Reformdebatte und nicht hierher. Eine breite öffentliche Diskussion ist notwendig. Wir halten die Weitergabe von Daten ohne Kontrolle der Aufsichtsbehörden schlicht für unzulässig. Auch die Erweiterungen der Überwachungsmöglichkeiten von Call Center-Beschäftigten und die skrupellose Ausweitung der offenen Videoüberwachung sind absolut inakzeptabel.

Effektiver Datenschutz bildet die Grundlage von Vertrauen in den Betrieben. Der Entwurf der Bundesregierung sabotiert dieses Vertrauen. Er gehört vom Tisch - und zwar nicht nur vor der Wahl in Niedersachsen, sondern vollständig und endgültig. Der von uns vorgelegte Gesetzentwurf ergreift Partei für die Beschäftigten und garantiert das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung auch in den Betrieben. Er steht weiter zur Abstimmung.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 16. Januar 2013, Nr. 0027/13
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Januar 2013