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AUSSEN/1868: Waffenlieferungen nach Kurdistan sind fahrlässig


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 7. Juli 2016

Waffenlieferungen nach Kurdistan sind fahrlässig


Zur Unterrichtung des Auswärtigen Ausschusses und des Verteidigungsausschusses über weitere Waffenlieferungen durch die Bundesregierung an die Regierung in Irakisch-Kurdistan erklärt Omid Nouripour, Sprecher für Außenpolitik:

Die Lieferung weiterer 4.000 Gewehre an die kurdische Regionalregierung ist angesichts des intransparenten Umgangs mit den vorhergehenden Lieferungen fahrlässig.

Nachdem im Januar der Handel mit deutschen Gewehren auf dem kurdischen Schwarzmarkt bekannt wurde, hat es die Bundesregierung sträflich unterlassen, sich von den kurdischen Partnern detailliert Rechenschaft über Einsatz und Verbleib der weit über 20.000 gelieferten Kleinwaffen geben zu lassen. Es ist daher völlig unklar, ob sich ein zusätzlicher Bedarf an diesen Waffen für den Kampf gegen ISIS ergeben hat. Von einer effektiven Endverbleibskontrolle für die ohnehin schwer zu kontrollierenden Kleinwaffen auszugehen, ist absurd. Dies gilt umso mehr, als die Bezahlung der Peschmerga, die mit diesen Waffen umgehen sollen, nach wie vor sehr prekär ist.

Problematisch ist die Bereitstellung weiterer Waffen auch vor dem Hintergrund der anhaltenden kurdischen Verfassungskrise, die sich im August zum ersten Mal jährt: seither regiert Präsident Massoud Barzani ohne rechtliche Legitimation.

Die Region Kurdistan ist und bleibt ein wichtiger Partner Deutschlands im Kampf gegen ISIS und bei der Bewältigung der dramatischen humanitären Lage in der Region. Wir begrüßen es, dass die Bundesregierung die kurdische Regionalregierung angesichts dieser Notlage nun verstärkt unterstützt. Eine langfristige Befriedung der Region ist aber nur möglich, wenn Kurdistan zum verfassungsmäßigen demokratischen Prozess zurückkehrt und die Rechte aller Bevölkerungsgruppen achtet.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 7. Juli 2016
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Juli 2016

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