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EUROPA/1219: EU-Menschenrechtsgerichtshof moniert eklatante Defizite europäischer Flüchtlingspolitik


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23. Februar 2012

Europäischer Menschenrechtsgerichtshof moniert eklatante Defizite der europäischen Flüchtlingspolitik


Anlässlich des heute ergangenen Urteils des Europäischen Gerichthofs für Menschenrechte zum Schutz von Flüchtlingen auf hoher See erklären Tom Koenigs, Vorsitzender des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, und Josef Winkler, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Sprecher für Flüchtlingspolitik:

Das Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshof zeigt erneut die eklatanten Mängel der europäischen Flüchtlingspolitik auf. Es stellt zum wiederholten Male klar, dass die Europäische Menschenrechtskonvention auch auf hoher See angewendet werden muss. Staaten können und dürfen sich ihren menschenrechtlichen Verpflichtungen nicht entziehen, indem sie Flüchtlinge bereits auf hoher See abfangen.

Wir begrüßen das Urteil als wegweisend. Zum ersten Mal hat der Europäische Menschenrechtsgerichtshof entschieden, dass kollektive Zurückweisungen von Asylsuchenden auch außerhalb des eigenen Territoriums verboten sind. Daher müssen auch auf hoher See Asylanträge angenommen und individuell geprüft werden. Richtungsweisend ist das Urteil auch für Verhandlungen auf EU-Ebene zum Abschluss von Rückübernahmeabkommen.

Die heutige Entscheidung ist bereits die zweite Schlappe, die die EU-Mitgliedstaaten innerhalb von nur 13 Monaten in Straßburg kassiert haben. Bereits im Januar 2011 hatte der Gerichtshof entschieden, dass auch bei Abschiebungen innerhalb der EU die Einhaltung der Menschenrechte in EU-Staaten zu überprüfen ist.

Die Bundesregierung muss ihre Blockadehaltung beim europäischen Flüchtlingsschutz endlich aufgeben. Schutzsuchende Flüchtlinge haben ein Recht auf ein faires Asylverfahren. Europa braucht eine Flüchtlingspolitik, die auf Solidarität und nicht auf Abschottung beruht.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN


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Quelle:
Pressemitteilung vom 23. Februar 2012, Nr. 0159
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Februar 2012