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EUROPA/1598: Richtungsweisende Entscheidung der EU-Kommission im Kampf gegen Gewinnverschiebung


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30. August 2016

Richtungsweisende Entscheidung der EU-Kommission im Kampf gegen Gewinnverschiebung


Zur Entscheidung der EU-Kommission, die irischen Steuerregelungen von denen insbesondere Apple profitiert, als unzulässige Beihilfe einzustufen, erklärt Dr. Thomas Gambke, Mittelstandsbeauftragte:

Die Entscheidung der EU-Kommission, die irischen Steuerregelungen von denen insbesondere Apple profitiert, als unzulässige Beihilfe einzustufen, begrüßen wir ausdrücklich. Die Kommission setzt damit ein Zeichen im Kampf gegen den unzulässigen und schädlichen Steuerwettbewerb von Mitgliedsstaaten. Es ist auch ein starkes Signal für den freien Markt: Multinationale Konzerne dürfen steuerlich nicht besser gestellt werden als mittelständische Unternehmen. Mitgliedsstaaten, deren steuerrechtliche Regelungen die Gewinnverschiebung von multinationalen Konzernen begünstigen, handeln nicht solidarisch, sondern auf Kosten der anderen Mitgliedsstaaten. Besonders niedrige Steuersätze etwa auf Lizenzen können nur als Steuerdumping bezeichnet werden - sie haben mit Steuerwettbewerb in Europa nichts zu tun. Diese niedrigen Steuersätze führen dazu, dass multinationale Konzerne effektiv im Durchschnitt eine geringere Steuerbelastung aufweisen als mittelständische Unternehmen. Diese Wettbewerbsverzerrung zulasten des Mittelstandes führt letztlich dazu, dass Innovation und Marktentwicklung gehemmt werden.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 30. August 2016
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. September 2016

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