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FINANZEN/1194: Millionengehalt für Bankvorstand - dank Schwarz-Gelb


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11. Mai 2012

Millionengehalt für Bankvorstand - dank Schwarz-Gelb



Zur Gehaltssteigerung bei Commerzbank-Chef Blessing um 160 Prozent auf 1,3 Millionen Euro erklärt Dr. Gerhard Schick, finanzpolitischer Sprecher:

Die Verantwortung für die Gehaltssteigerung von Herrn Blessing trägt die schwarz-gelbe Koalition. Das ist keine Entscheidung, die nur in der Bank und durch den Aufsichtsrat getroffen werden konnte. Denn jetzt greift die Gesetzesänderung, die die Koalition 2010 extra mit Blick auf die Commerzbank vorgenommen hat. Damals wurde das Finanzmarktstabilisierungsgesetz so geändert, dass die Gehaltsdeckelung von 500.000 Euro bei geretteten Banken entfällt, wenn das gestützte Unternehmen mindestens die Hälfte der Rekapitalisierung zurückgezahlt hat. Das ist bei der Commerzbank mit der Rückzahlung von stillen Einlagen im Jahr 2011 der Fall gewesen. Die schwarz-gelbe Koalition hat genau diese Konstellation im Blick gehabt, als 2010 das Gesetz geändert wurde. Es greift für keine andere Bank. Die Koalition darf deshalb jetzt die Verantwortung für das Millionengehalt nicht an den Aufsichtsrat abschieben.

Die Gesetzesänderung zugunsten des Commerzbank-Vorstands haben wir abgelehnt und halten sie auch heute für falsch. Wir fordern die Koalition auf, diese Gesetzesänderung zurückzunehmen.

Und selbst wenn das Gesetz es zulässt: Die Steigerung um 160 Prozent auf 1,3 Millionen Euro ist exzessiv: Sie passt nicht in die Zeit, in der Aktionäre weltweit die Gehälter von Vorständen kritisch hinterfragen. Sie ist vor allem auch unangemessen, solange die Stille Einlage des Bundes nicht verzinst wird, weil im HGB-Abschluss kein Gewinn ausgewiesen wird. Solange die gegenwärtige Rechtslage gilt, fordern wir die Bundesregierung auf, für den Bund als größten Anteilseigner im Interesse des Steuerzahlers einzugreifen.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 11. Mai 2012, Nr. 0433/12
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Mai 2012