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FINANZEN/1229: Lebensversicherer - keine Rettung ohne Gegenleistung


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 8. November 2012

Lebensversicherer: keine Rettung ohne Gegenleistung



Zur vierten Stabilisierungsmaßnahme für die Lebensversicherungsbranche erklärt Dr. Gerhard Schick, Sprecher für Finanzpolitik:

Die Finanzkrise kommt bei den Versicherten an. Nach Senkung des Garantiezinses zum 1.1.2012 und nach zweimaliger Steuererleichterung in den Jahressteuergesetzen 2010 und 2013 bei Rückstellungen für Beitragsrückerstattung (RfB) wird heute die vierte Maßnahme zur Stabilisierung der Lebensversicherungen verabschiedet - als Änderungsantrag im Rahmen der Umsetzung der europäischen Zahlungsverkehrs-Richtlinie SEPA. Künftig sollen - in Abhängigkeit von der Umlaufrendite - nur noch bestimmte Teile der Bewertungsreserven festverzinslicher Wertpapiere in der Überschussbeteiligung nach § 153 Versicherungsvertragsgesetz in Ansatz kommen.

Die niedrigen Zinsen bringen Probleme für die Lebensversicherungsbranche. Es ist richtig, darauf zu reagieren. Aber es darf nicht zum vierten Mal eine Maßnahme zur Stabilisierung des Lebensversicherungssektors beschlossen werden, ohne dass genau dargelegt wird, welche Maßnahmen wirklich nötig sind und zu wessen Lasten in welcher Höhe diese Maßnahmen erfolgen. Welche Kundengruppen in welcher Höhe belastet werden, soll unter dem Tisch gehalten werden. Das geht so nicht.

Solange viele Unternehmen gute Ratings, gute Eigenkapitalrenditen und hohe Ausschüttungen ausweisen, stellt sich die Frage, warum nicht spezifisch dort eingegriffen wird, wo Probleme liegen. Die Begründung der Bundesregierung, es könne nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Unternehmen künftig in Schwierigkeiten geraten könnten, gilt immer und kann deshalb nicht überzeugen. Genau deshalb gibt es ja mit Protektor eine Sicherungseinrichtung. Sollte diese nicht ausreichend sein, müsste dort nachgesteuert werden. Wenn dies nicht der Fall ist, müsste dem Parlament die Gesamtlage klarer quantitativ und für Unternehmensgruppen dargelegt werden.

Vor allem aber stellt sich die Frage, was eigentlich die Gegenleistung der Branche ist. Die großangekündigte Transparenz-Initiative des GDV ist kläglich versandet. Das Mindeste wäre sicherzustellen, dass künftig nachvollziehbar ist, wie sich die Überschussbeteiligung genau berechnet. In seiner Stellungnahme für den Finanzausschuss kritisierte der Sachverständige Prof. Weinmann von der FH Ludwigshafen die Darstellung der Überschussbeteiligung in den Geschäftsberichten zu recht mit den Worten: "Kein Schwein versteht die Geschäftsberichte" Solche Defizite gilt es zu beheben, wenn auf der anderen Seite Kunden im Rahmen der Rettungsmaßnahmen verzichten müssen. Dringend nötig wäre auch eine grundlegende Reform im Vertrieb, die das Unwesen der Strukturvertriebe überwindet. Dazu haben wir detaillierte Vorschläge vorgelegt.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 8. November 2012, Nr. 0969/12
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. November 2012