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FINANZEN/1538: Tabaksteuerrichtlinie muss schnellstens weiterentwickelt werden


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10. Februar 2020

Tabaksteuerrichtlinie muss schnellstens weiterentwickelt werden


Zur Veröffentlichung der EU-Studie über die EU-Tabaksteuerrichtlinie erklären Stefan Schmidt, Mitglied im Finanzausschuss, und Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Sprecherin für Drogen- und Präventionspolitik:

Obwohl immer mehr Menschen Wasserpfeife, E-Zigarette und Tabakerhitzer rauchen, werden diese Produkte nicht angemessen besteuert. E-Zigaretten werden bisher gar nicht besteuert. Dabei greifen immer mehr Jugendliche zur E-Zigarette. Die Evaluation der EU-Kommission zeigt, dass die Tabakbesteuerung in der EU weitentwickelt werden muss. Die gesundheitliche Lenkungswirkung der Besteuerung wird nicht ausreichend ausgeschöpft. Die Studienergebnisse machen deutlich, dass die Tabaksteuerrichtlinie zu einer Steuerrichtlinie für Rauch- und Dampfprodukte weiterentwickelt werden muss.

Wir brauchen endlich eine Rechtsgrundlage, damit auch tabakfreie Rauch- und Dampfprodukte besteuert werden können. Es ist völlig absurd, dass für E-Zigaretten kein einziger Cent, für eine Schachtel Tabaksticks für Tabakerhitzer nur 88 Cent und für eine Schachtel Zigaretten 3,35 Euro Tabaksteuer anfallen. Die Bundesregierung muss sich bei der Weiterentwicklung konstruktiv einbringen. Tabakerhitzer, E-Zigaretten und Wasserpfeifen müssen endlich angemessen besteuert werden können, damit Jugendliche und Nichtrauchende möglichst erst gar nicht mit dem Rauchen anfangen. Rauchen und Dampfen gefährdet die Gesundheit. Die Steuer auf Rauch- und Dampfprodukte hat auch eine präventive Funktion. Sie muss sich am Gefährdungspotential der Produkte orientieren.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 10. Februar 2020
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Februar 2020

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