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GESUNDHEIT/999: Krankenkassen-Pläne - Ein typischer Spahn


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21. April 2018

Krankenkassen-Pläne - Ein typischer Spahn


Zu den Krankenkassenplänen von Gesundheitsminister Jens Spahn erklärt Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Gesundheitspolitik:

Mit dem Versichertenentlastungsgesetz wird endlich der Krankenversicherungsbeitrag wieder gerecht zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aufgeteilt. Das bringt für die Versicherten eine Entlastung von 6.9 Milliarden Euro. Dagegen hat sich die Union in den vergangenen Jahren immer massiv gewehrt. Genauso hat sie die Absenkung der Mindesteinkommensgrenzen bei der Berechnung der Mindestbeiträge für kleine Selbstständigen immer verhindert. Im Gesetzentwurf ist hier eine Entlastung von ca. 0.8 Milliarden vorgesehen.

Es verwundert nicht, dass Spahn viel Getöse macht um die Regelungen bei den Rücklagen der Krankenkassen, die maximal 600 Millionen umfassen würden. So will er davon ablenken, was die Union stets bekämpft hatte.

Spahn will die Rücklageregelungen verschärfen und die Krankenkassen mit höheren Rücklagen so zwingen, die Zusatzbeiträge zu senken. Das steht nicht im Koalitionsvertrag, das macht auch wenig Sinn. Denn das führt zu einem Beitrags-Jojo, der für die Versicherten kaum was bringt. Das Geld wird im kommenden Jahr dringend gebraucht, um die Kosten für die Verbesserungen bei der Pflege und auch bei der Versorgung im ländlichen Raum zu finanzieren. Wenn diese ernst gemeint sind, werden sie weitaus mehr kosten.

Spahn greift hier ohne Sinn und Verstand in die Wirtschaftsplanung der Kassen ein. Überdeckt wird damit auch, dass Spahn die Anhebung der Steuerzuschüsse an die Krankenkassen für die Beiträge von Langzeitarbeitslosen gar nicht erst prüft, obwohl dies im Koalitionsvertrag vereinbart ist. Auch das würde zu einer Entlastung der Versichertengemeinschaft führen.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 17. April 2018
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. April 2018

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