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GESUNDHEIT/1013: Arzneimittel Iberogast - Bayer gibt Widerstand auf


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13. September 2018

Iberogast: Bayer gibt Widerstand gegen Aufnahme von Warnungen zu Nebenwirkungen nach Tod von Patienten auf


Zur heute bekannt gewordenen Einigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte und dem Pharmakonzern Bayer über die Aufnahme von Warnhinweisen in die Packungsbeilage des Arzneimittels Iberogast, erklärt Kordula Schulz-Asche, Sprecherin für Pflege- und Altenpolitik:

Die Vorgänge werfen ein verheerend schlechtes Bild auf den Pharmakonzern Bayer. Über zehn Jahre hinweg weigerte sich dieser, Warnhinweise vor möglichen Leberschädigungen seines sich sehr gut verkaufenden pflanzlichen und nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimittels "Iberogast" in die Packungsbeilage aufzunehmen. Nachdem nun ein Todesfall bekannt wurde, der laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Zusammenhang mit dem Medikament stehen könnte, lenkt Bayer ein. Zu spät jedoch für den Verstorbenen.

Bis heute wird Iberogast wegen seiner angeblich guten Verträglichkeit massiv beworben, obwohl das BfArM bereits seit 2008 vor der Einnahme durch zum Beispiel Schwangere oder an der Leber Vorerkrankten gänzlich abrät. Dass erst ein Todesfall zum Einlenken bei dem Pharma-Riesen führt, wirft ein verheerendes Bild auf dessen Einstellung zum Patientenwohl. Das Gebot eines vorbeugenden Patientenschutzes wurde hier vollkommen aus den Augen verloren. Das zeigt sich im Fall Iberogast auf ganz dramatische Weise. Ob der Todesfall hätte verhindert werden können, wenn dem Patienten die möglichen Nebenwirkungen bekannt gewesen wären, muss jetzt dringend geklärt werden.

Auch das BfArM steht im schlechten Licht da. Seit dem Erlass eines Bescheides zur Aufnahme der Warnhinweise in 2008 konnte oder wollte die Behörde ihre eigenen Anordnungen gegenüber Bayer nicht durchsetzen. Um hier die Machtverhältnisse wieder gerade zu rücken - nämlich in Richtung Patientenschutz - haben wir bereits einen Gesetzentwurf (Drucksache 19/2666) in den Bundestag eingebracht, der Hersteller zwingt, Bescheide des BfArM, wie im Falle von Iberogast, unverzüglich umzusetzen.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 13. September 2018
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. September 2018

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